Tja, schon irre, was eine einfache Vorstellung für Auswirkungen haben kann. Weiß gar nicht, wo ich anfangen soll
.
Erst mal zu den Fakten:
1) Ja, ich weiß, dass diese Veränderung grundsätzlich nicht erlaubt ist, da es eine Veränderung am Fahrzeug ist, die keine ABE oder Einzelabnahme besitzt - Punkt.
2) Ob es gefällt oder nicht, ist, wie so oft, Geschmacksache. Darüber lässt sich nicht diskutieren.
3) ICH PERSÖNLICH sehe in dieser Veränderung, neben der Optik, ein Sicherheitsplus, da ein ausgefallenes Rücklicht nicht gleich das halbe Auto in der Dunkelheit verschwinden lässt.
4) Ob sich nun ein anderer durch das doppelte Rücklicht geblendet fühlt, nur weil es am Megane ist und somit nicht ab Werk, vom doppelten Rücklicht eines Passat oder Touran aber nicht, weil es serienmäßig ist (ganz zu schweigen von den grellen, doppelten LED Leisten der aktuellen E-Klasse von Mercedes
), hat wohl eher einen subjektiven denn einen objektiven Hintergrund. Fakt ist, es wurden keine helleren als die zulässigen Lampen verbaut, geschweige denn irgendwelche illegalen LED's, die ggf. blenden. Hier sehe ICH die Gefahr von illegalen Xenonbrennern in Halogenscheinwerfern viel eher. Das iat aber nur meine Meinung.
5) Das ich dadurch in die Sparte der jungen und übereifrigen Bastler gerate, ist interessant. Allerdings wage ich mich selbst mit 40 Jahren nicht zu den jugendlichen Autofahrern zu zählen.
6) Ob sich möglicherweise Leute davon abhalten lassen, ihre Ideen in Zukunft lieber nicht zu posten, weil sie irgendwelche negative Posts befürchten, weiß ich nicht. Ich lasse mich nicht davon abhalten. Auch ich habe schon einiges hier gefunden, was mir absolut nicht zusagt. Entweder, man hat den Mum, es (ohne Wertung der postenden Person) zu sagen, oder lässt den Beitrag in Zukunft links liegen (habe beides schon gemacht). Sehr positiv finde ich Posts derart, die zwar aussagen, dass eine Veränderung am Fahrzeug nicht den eigenen Geschmack trifft, die hineingesteckte Arbeit und Idee aber honoriert wird.
Und zum Schluss mal ein Beispiel, dass sogar Anbauten ab Werk/Händler nicht dem Gesetz entsprechen. Eine Caravanzeitschrift entdeckte bei Tests von Zugfahrzeugen, dass sich die Anhängerkupplung am Megane 3 unterhalb der Mindesthöhe zur Fahrbahn befindet.