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Umsteiger
Guest
Hallo Forum,
ich habe vor 2 Wochen erst festgestellt, dass mein Fahrersitz an der linken Seite, wo der Bezug auf das Plastik trifft, gerissen ist.
Nun bin ich zu dem Händler gefahren, bei dem ich das KFZ kaufte, habe mit ihm geredet und er meinte, da kann man nichts machen. Ich solle mich mit einem Kulanzantrag an Renault wenden.
Ich habe 2 Jahre Car Garantie. Die wird aber nichts übernehmen. Ich hoffe jetzt auf die 6-monatige Gewährleistung bei dem der Händler in der Pflicht steht.
Heute telefonierte ich mit dem Herren in Brühl und Renault übernimmt 210€. Das ist etwa die Hälfte.
Ich sehe aber nicht ein warum ich die andere Hälfte zahlen soll, wenn ich doch noch bis 14.8. Gewährleistung auf dem Auto habe.
Nur was muss ich bis Dato beachten?
Reicht es, dem Händler den Schaden gezeigt zu haben, oder muss ich noch vor dem 14.8 einen Reparaturauftrag geben?
Laut meinem Verständnis habe ich den Fall noch in der Gewährleistung gemeldet!?
Da ich von Renault erst heute hörte, habe ich dem Händler gestern ein Einschreiben mit 2-wöchiger Frist geschickt. Das hat sich jetzt mit dem Kulanzantrag überschnitten.
Wie schaut es Rechtlich aus? Kann sich der Händler quer stellen oder muss er haften? Muss er auch haften wenn Renault die Hälfte übernimmt?
Renault hat angeblich schon mit dem Händler gesprochen. Zusammen sind sie dann auf die 210€ gekommen.
Was sagt Ihr?
Ich weis, ich habs etwas verkompliziert, aber mir läuft die Zeit davon.
Danke schonmal
Gruß
Tino
ich habe vor 2 Wochen erst festgestellt, dass mein Fahrersitz an der linken Seite, wo der Bezug auf das Plastik trifft, gerissen ist.
Nun bin ich zu dem Händler gefahren, bei dem ich das KFZ kaufte, habe mit ihm geredet und er meinte, da kann man nichts machen. Ich solle mich mit einem Kulanzantrag an Renault wenden.
Ich habe 2 Jahre Car Garantie. Die wird aber nichts übernehmen. Ich hoffe jetzt auf die 6-monatige Gewährleistung bei dem der Händler in der Pflicht steht.
Heute telefonierte ich mit dem Herren in Brühl und Renault übernimmt 210€. Das ist etwa die Hälfte.
Ich sehe aber nicht ein warum ich die andere Hälfte zahlen soll, wenn ich doch noch bis 14.8. Gewährleistung auf dem Auto habe.
Nur was muss ich bis Dato beachten?
Reicht es, dem Händler den Schaden gezeigt zu haben, oder muss ich noch vor dem 14.8 einen Reparaturauftrag geben?
Laut meinem Verständnis habe ich den Fall noch in der Gewährleistung gemeldet!?
Da ich von Renault erst heute hörte, habe ich dem Händler gestern ein Einschreiben mit 2-wöchiger Frist geschickt. Das hat sich jetzt mit dem Kulanzantrag überschnitten.
Wie schaut es Rechtlich aus? Kann sich der Händler quer stellen oder muss er haften? Muss er auch haften wenn Renault die Hälfte übernimmt?
Renault hat angeblich schon mit dem Händler gesprochen. Zusammen sind sie dann auf die 210€ gekommen.
Was sagt Ihr?
Ich weis, ich habs etwas verkompliziert, aber mir läuft die Zeit davon.
Danke schonmal
Gruß
Tino