Vielen Dank für eure Anregungen!
Und wie immer Abends in den letzten Tagen ein update:
Zur Klage:
Der Vater eines Bekannten sitzt als Richter im 2. Senat des Bundesverfassungsgerichtes in Karlsruhe und auch der hat heute mal, sein (privates an mich) Urteil abgegeben:
Die Sache ist klar. Eine Zivilklage wäre ne 100%ige Sache für mich. Und der Unterlegende müsste zahlen. Anteilig nur, wenn der Richter eine Teilschuld feststellt, was in meinem Fall in keinster Weise gegeben ist. So zumindest der Richter des Bundesverfassungsgerichtes.
ABER:
Heute hat mal wieder der Chef des Autohauses angerufen und mir angeboten, dass ich für 250 Euro mehr den Wagen bekomme, ERGO: Er hat sich wohl aufklären lassen, dass er keine Schnitte hat und den Preis akzeptieren muss. SO versucht er das letzte rauszuholen um noch ein wenig Geld zu bekommen!
Darauf hin habe ich ihn erst einmal klar gemacht, was er darf und was nicht. Das ganze habe ich dann noch mit Gesetzen und Richtersprüchen gefestigt! Darauf war er wohl nicht gefasst und hat kleinlaut beigegeben.
Allerdings hat er sich wohl gut erkundigt, denn er hat dann darauf bestanden, dass er den Wagen 30 Tage (rechtlich abgesicherte maximale Zeit einer Kurzzulassung) auf sich anmeldet und diesen dann in seinem Autohaus ausstellt.
Dieses ist leider aus rechtlicher Sicht absolut zulässig. Dieses hieße dann, dass ich den Wagen erst in 30 Tagen abholen könnte.
Daher habe ich nun 2 Möglickeiten:
- 23150,- und 30 Tage warten und nicht wissen, was in der Zwischenzeit damit passiert.
- oder 23400,- und den Wagen 30 Tage auf das Autohaus angemeldet haben, aber für mich nutzen können. Demnach natürlich auch keine Kosten für Versicherung und Steuern.
Also 2 durchaus annehmliche und auch durchaus in finanzieller Sicht in Ordnung gehende Angebote. Nicht diese "Ich-weiss-nicht-wie-ich-aus-der-Sache-rauskommen-soll-Angebote" !!!
Ich habe natürlich heute zeitgleich mal bei 2 hiesigen Autohäusern so richtig auf die Tränendrüse gedrückt!
Habe dafür alle Karten offen gelegt und siehe da, keines konnte annähernd an die Preise kommen und schon gar nicht unter 24000,- !
Ganz im Gegenteil: Das eine Autohaus hat mir mal erklärt, wie sich diese Rabatte zusammensetzen und es ist tatsächlich so, dass mein Verkäufer damals einen Riesenbock geschossen hat und mir falsche Rabattsätze berechnet hat. Er hätte NIEMALS mir diesen Preis anbieten dürfen (als Privatkunde). Das wäre nur dann irgendwie möglich gewesen, wenn der Wagen irgendwo schon gestanden hätte (mehrere Wochen) und auf ein anderes AH angemeldet gewesen ist (ohne den Wagen zu bewegen versteht sich, da Neuwagen!). Oder so ähnlich... habe dann irgendwie abgeschaltet!
Ich bekomme jedoch ein fabrikneues Fahrzeug und dabei liegt dann wohl auch diese ganze Crux! Da gibt es wohl irgend eine Staffelung.
Naja, wie dem auch sei:
Nun bin wesentlich entspannter und überlege nun welche Lösung der Sache ich dann nehme!
Gerne beziehe ich auch eure Meinungen mit ein!
Klar, das AH ist für mich gestorben, sobald ich den Wagen habe und die AH's, in denen ich Heute war , nehmen mich gerne mit allen Garantieleistungen etc. auf!
Viele Grüße,
der Kai