Sydney schrieb:
Das ja Geil. Zitier bitte mal das Gesetz Buch wo drinne steht, das kein Polizist in gewissen Situationen Handgreiflich werden darf?
Überleg doch mal logisch: Dürfte er niemals die Faust heben, für was hat er dann eine schusswaffe dabei? Die Dürfte er ja dann "niemals" benutzen :-D
Ja, natürlich das sehe ich ein - diesen "Riesen" mit seinem Fahrrad konnten nur mehrere Beamte gleichzeitig in den Griff bekommen.
Das Verhältnismäßigkeitsprinzip, auch als Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bezeichnet, ist ein Merkmal des Rechtsstaats. Zweck des Grundsatzes ist es, vor übermäßigen Eingriffen des Staats in Grundrechte, insbesondere auch in die allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG), zu schützen (daher oft auch Übermaßverbot genannt). Als verfassungsrechtliches Gebot ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gem. Art. 1 Abs. 3, Art. 20 Abs. 3 GG für die gesamte Staatsgewalt unmittelbar verbindlich.
"Allgemeines Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin"
§ 11
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
(1) Von mehreren möglichen und geeigneten Maßnahmen haben die Ordnungsbehörden
und die Polizei diejenige zu treffen, die den einzelnen und die
Allgemeinheit voraussichtlich am wenigsten beeinträchtigt.
(2) Eine Maßnahme darf nicht zu einem Nachteil führen, der zu dem erstrebten
Erfolg erkennbar außer Verhältnis steht.
(3) Eine Maßnahme ist nur solange zulässig, bis ihr Zweck erreicht ist oder
sich zeigt, daß er nicht erreicht werden kann.
Hier die Stellungnahme des Betroffenen:
http://berlin.ccc.de/~andy/tmp/PE-EISEN ... -09-09.pdf
Und dann noch meine persönlichen Tips für dich: ISBN 978-3453164123, ISBN 978-3548234106, ISBN 3-411-04015-7