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Türaufmacher
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Hi ich habe da mal ein paar Fragen....
Ich habe mir letztes Jahr am 1.6.2017 einen Renault Megane 3 Grandtour Baujahr Ende 2012 bei einem Gebrauchtwagenhändler gekauft.
Funktionierte auch alles super bis nach ein paar Wochen die Klima nicht mehr kalt wurde. Ich bin dann mit dem Auto zu Renault gefahren und die haben mittels Kontrastmittel rausbekommen, dass die Klima undicht ist bzw speziell der Verdampfer war es glaube ich. Das Teil von der Klima wo man die ganze Armatur ausbauen muss um es zu wechseln.
Also bin ich zum Händler und habe mich auf meine Gewährleistung berufen. Dieser hat dann eine freie Werkstatt beauftragt einen neues Teil einzubauen. Das ist ja leider sein Recht zu entscheiden welche Werkstatt das macht. Der Händler bezog das Teil irgendwo aus dem Internet aus einem Unfallfahrzeug.
Nach der Reparatur war wieder alles super und kalt.
Nun bekam ich in diesem Sommer immer deutlicher mit dass die Klima wieder nicht kalt wird. Im Winter nutzt man diese ja nicht zum kühlen.
Da ich vermutete dass da damals irgendwas schief lief und Renault mit den Terminen im Juli lag war ich heute nun bei Atu und habe diese Klima funktionsprüfung machen lassen für 20 Euro. Diese ergab, dass die Klima komplett leer ist. Den normalen Verschleiß kann man wohl ausschließen.
Danach bin ich direkt zu der freien Werkstatt welche damals das Teil getauscht hat. Der hat mir gesagt dass ich am Mittwoch vorbeikommen soll und die schauen mal nach bevor wir irgendwie nochmal mit dem Händler Kontakt aufnehmen.
Nun die wichtige Frage bezüglich der Bezahlung wenn es wieder das selbe Teil sein sollte.
Wie sieht es da mit der Gewährleistung aus? Diese dauert ja 1 Jahr und ist somit inzwischen erloschen.
Muss der Händler irgendwie eine Gewährleistung für in der Gewährleistung getätigte Reparaturen übernehmen?
Die Werkstatt baut ja nur das ein was der Händler Ihnen gibt. Heißt die sind wahrscheinlich nicht dafür belangbar.
Danke schonmal für die Antworten
Ich habe mir letztes Jahr am 1.6.2017 einen Renault Megane 3 Grandtour Baujahr Ende 2012 bei einem Gebrauchtwagenhändler gekauft.
Funktionierte auch alles super bis nach ein paar Wochen die Klima nicht mehr kalt wurde. Ich bin dann mit dem Auto zu Renault gefahren und die haben mittels Kontrastmittel rausbekommen, dass die Klima undicht ist bzw speziell der Verdampfer war es glaube ich. Das Teil von der Klima wo man die ganze Armatur ausbauen muss um es zu wechseln.
Also bin ich zum Händler und habe mich auf meine Gewährleistung berufen. Dieser hat dann eine freie Werkstatt beauftragt einen neues Teil einzubauen. Das ist ja leider sein Recht zu entscheiden welche Werkstatt das macht. Der Händler bezog das Teil irgendwo aus dem Internet aus einem Unfallfahrzeug.
Nach der Reparatur war wieder alles super und kalt.
Nun bekam ich in diesem Sommer immer deutlicher mit dass die Klima wieder nicht kalt wird. Im Winter nutzt man diese ja nicht zum kühlen.
Da ich vermutete dass da damals irgendwas schief lief und Renault mit den Terminen im Juli lag war ich heute nun bei Atu und habe diese Klima funktionsprüfung machen lassen für 20 Euro. Diese ergab, dass die Klima komplett leer ist. Den normalen Verschleiß kann man wohl ausschließen.
Danach bin ich direkt zu der freien Werkstatt welche damals das Teil getauscht hat. Der hat mir gesagt dass ich am Mittwoch vorbeikommen soll und die schauen mal nach bevor wir irgendwie nochmal mit dem Händler Kontakt aufnehmen.
Nun die wichtige Frage bezüglich der Bezahlung wenn es wieder das selbe Teil sein sollte.
Wie sieht es da mit der Gewährleistung aus? Diese dauert ja 1 Jahr und ist somit inzwischen erloschen.
Muss der Händler irgendwie eine Gewährleistung für in der Gewährleistung getätigte Reparaturen übernehmen?
Die Werkstatt baut ja nur das ein was der Händler Ihnen gibt. Heißt die sind wahrscheinlich nicht dafür belangbar.
Danke schonmal für die Antworten