Megane 3 Motorschaden bei gebrauchten Megane III vom Händler nach nur 200km?

Diskutiere Motorschaden bei gebrauchten Megane III vom Händler nach nur 200km? im Forum Motor & Getriebe im Bereich Technik - Hallo Zusammen, ich bin neu hier. Das ist mein erster Beitrag und es ist eine (fast) unglaubliche Geschichte: Gestern (Samstag) habe ich meinen...
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Wilhelm82

Türaufmacher
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Hallo Zusammen,

ich bin neu hier. Das ist mein erster Beitrag und es ist eine (fast) unglaubliche Geschichte:

Gestern (Samstag) habe ich meinen gebrauchten Renault Megane von einem Renault Händler abgeholt. Der Wagen hat Gewährleistung und eine zusätzliche internationale 1 Jahr Renault Gebrauchtwagengarantie.

Vor der Übergabe wurde TÜV neu gemacht, Inspektion und Service und es wurde der Zahnriemen und die Wasserpumpe unmittelbar vor Übergabe ausgewechselt.

Der Wagen ist ein Benziner, 1,6 Liter (101PS). Baujahr 2014, hat 70.000km.

Der Händler mit mehreren Niederlassungen im Norden Deutschlands ist ca. 3 Autostunden von meinem Wohnort entfernt.

Habe den Wagen dann eben wie gesagt von diesem Händler abgeholt. Bin damit in Richtung meiner Stadt gefahren und nach ca. 170 km ging auf der Autobahn plötzlich der Motor aus und die Motorwarnlampe an. Es war ein Krachen und Mahlen aus dem Motorraum zu hören, dann war nichts mehr zu hören. Ich habe ausgekuppelt und bin auf dem Pannenstreifen ausgerollt und dort in einer Pannenbucht stehen geblieben.

Natürlich war ich im ersten Moment geschockt. So etwas habe ich noch nie erlebt.

Der Verkäufer war nicht mehr zu erreichen, weil schon im Wochenende (War ca. 15:00). Habe dann die Renault Versicherung angerufen, aber da ich diese erst am selben Tag (ein Samstag) unterzeichnet hatte, war ich noch nicht in deren System abgelegt und der Mann in der Hotline meinte es tut ihm leid, aber er könne mir nicht helfen, da er niemanden intern erreichen könne um mich zu verifizieren. Diese Versicherung hätte sich auch um meine Mobilität und die Reparatur gekümmert.

Aber da ich auch ADAC Mitglied bin, habe ich dann eben den angerufen. Ich wollte den Wagen zu dem Verkäufer zurückbringen lassen, aber es hieß die Mitgliedschaft deckt nur Transporte in ursprünglicher Fahrtrichtung ab, nicht in die Gegenrichtung.

Da der Wagen auf der Autobahn stand und ich ihn da wegbringen wollte, habe ich den Wagen zu einem Renault Händler/Werkstatt in meinem Heimatort bringen lassen, die nur noch 30 Autominuten entfernt war. Ich kenne diese Niederlassung, da sie in Sichtweite meines Arbeitsplatzes liegt (ich hätte gerne dort ein Auto gekauft, aber sie hatten nichts passendes gebrauchtes da). Wir kamen gestern (Samstag) gegen 17:00 dort an und es war bereits verschlossen und niemand vor Ort. Also habe ich den Wagen dort auf den Hof stellen lassen, an eine Stelle an der er den Betrieb sicher nicht stört und abgesperrt.

Dann habe ich dem Händler von dem ich gekauft hatte eine E-Mail geschrieben und ihm darin alles geschildert. Die wird er dann wohl Montag früh lesen (Die Mail ist sachlich, so wie dieser Beitrag in etwa). Habe ihm geschrieben er solle Montag mit mir in Kontakt treten um das weitere Vorgehen abzuklären.

Ich bin jetzt natürlich sehr enttäuscht und frustriert und befürchte, dass ich trotz Garantie etc. irgendwie schlecht aus dem Ganzen aussteige. Was wenn der ganze Motor kaputt ist? Das kostet doch ein Vermögen, wie kann so etwas passieren? Wie kann der Motor krachen und ausgehen, wenn doch eben alles neu gemacht und durchgecheckt wurde? Ich hatte das Auto extra vom Händler und nicht privat gekauft, weil ich ein Auto haben wollte, dass sicher funktioniert.

Ich brauche aber ein Auto. Mein altes Auto hat jetzt mit Ende Februar keinen TÜV mehr und das lohnt sich nicht mehr zu reparieren. Außerdem habe ich jetzt viel Geld in das neue Auto gesteckt.

Was denkt ihr dazu? Hat sowas schon mal jemand erlebt? Habt ihr irgendwelche Tipps?
 
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Dondiego

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Klingt so, als sei der Zahnriemen nicht vernünftig gewechselt worden und evtl. übergesprungen.
 
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kitt2011

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Denke auch das war der Zahnriemen. Ich persönlich würde ihn alles in Rechnung stellen bzw sollte er die Schäden beseitigen (ohne selber kosten zu tragen) oder vom Kauf zurücktreten und das ganze Geld wiederbekommen.
 
Wisky

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:welkom::hi: Gib das Auto zurück ,oder er wechselt die Kurbelwelle gleich mit.
 
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Der Händler ist für alles verantwortlich und muss alles bezahlen.
Trotz einem gut verlaufenem Kauf kann es vorkommen, dass kurze Zeit nach dem Autokauf Mängel am Fahrzeug auftreten. Manchmal werden Fahrer durch ungewöhnliche Geräusche auf diese aufmerksam, im schlimmsten Falle bleibt das Auto einfach liegen, so wie bei Dir. Gerade, wenn ein Schaden am Motor vorliegt, sind kostspielige Reparaturen unvermeidbar.

Du bist sowieso dreifach abgesichert, Gewährleistung fürs Auto, eine Gebrauchtwagengarantie und eine Gewährleistung für die Reparatur des Zahnriemen.
Eine Gewährleistung für das Auto bedeutet, der Verkäufer schuldet seinem Kunden ein mangelfreies Fahrzeug. Weist dieses dennoch Schäden oder Mängel auf, kann der Käufer bestimmte Rechte geltend machen. Er kann z. B. verlangen, dass der Verkäufer den Schaden behebt oder ggf. vom Kaufvertrag zurücktreten. Laut § 476 BGB gilt in diesem Zusammenhang Folgendes: Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.
Beim Gebrauchtwagenkauf handelt es sich beim Gefahrübergang in der Regel um die Übergabe des Fahrzeugs. Erkennt der Käufer den Schaden demnach spätestens ein halbes Jahr, nachdem er das Fahrzeug erworben hat, so wird angenommen, dass der Mangel schon beim Gefahrübergang bestand. In diesem ersten halben Jahr liegt es am Händler, das Gegenteil zu beweisen. Schafft er dies nicht, ist er dazu verpflichtet, die Gewährleistung für das Kfz zu übernehmen und die Mängel zu beheben.

Nach diesen ersten sechs Monaten kehrt sich die Beweislast jedoch um. Nun liegt es am Käufer, zu beweisen, dass der Mangel schon beim Gefahrübergang vorlag. In vielen Fällen kann sich dies als sehr schwierig erweisen. Möchten Sie die Gewährleistung vom Autohändler einfordern, ist es in hilfreich, ein Gutachten von einem Sachverständigen anfertigen zu lassen. Hier wäre dann die Gebrauchtwagengarantie dran.
.
Praktisch müsste er dir jetzt einen neuen oder einen gebrauchten Motor einbauen, der aber nicht mehr gelaufen haben darf, wie der alte Motor. ein Recht auf Leihwagen hast du nicht, aber wenn die Reparatur zu lange dauert, dann doch.
Am schnelllsten kommst du zum neuen Meggi wenn er noch mehr Meggis hat und du nimmst von ihm einen anderen .......preisgleich oder besser....das würde ich bevorzugen.

Das Problem hatten wir in der Family, letztes Jahr, nach 5 Monaten ist der Motor geplatzt, Verkäufer baut ein nagelneuen ein und braucht dafür 7 Wochen, dafür gabs dann 2 x einen Leihwagen für die Zeit
 
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Wilhelm82

Türaufmacher
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Hallo zusammen,

vielen Dank für Eure hilfreichen Antworten!

hier meine Zusammenfassung des Tages (Montag):

Da ich als ADAC Mitglied Anspruch auf Rechtsberatung rund ums KFZ habe, habe ich gleich um 8:00 heute dort angerufen.

Ich habe meinen Fall geschildert und der Mann in der Leitung meinte, die Lage ist klar, der Verkäufer muss mir Gewährleistung leisten. Und der Zahnriemen ist auch nicht von der Gewährleistung ausgeschlossen. Als Verschleißteil darf er aber Alters- und Gebrauchsgemäße Verschleißerscheinungen haben. In meinem Fall, da er erst eine Woche und 200km alt war, also so gut wie gar keine. Er meinte ich müsse mit dem Verkäufer Kontakt aufnehmen. Ich könne um Rückabwicklung bitten, darauf hätte ich aber kein Recht. Wenn der Verkäufer seinen Verpflichtungen nicht nach kommt habe ich zwei Möglichkeiten:

1: Klagen, wobei er aber meinte, dass das sehr langwierig sei.

2: Die KFZ Innung (KFZ Schiedsstelle) anrufen, für den Fall, dass der Verkäufer Mitglied ist. (Der Verkäufer ist Tatsächlich MItgleid der KFZ Innung) Er meinte das würde den schnelleren Erfolg bringen. Und an den Spruch der Innung müsse sich der Betrieb halten.

In jedem Fall muss ich aber zuerst den Verkäufer anrufen und ihm die Möglichkeit geben den Schaden zu reparieren.

Nach diesem sehr lehrreichen Telefonat, wartete ich auf den Anruf oder die Mail des Verkäufers (Ich hatte ihm ja am Samstag eine Mail diesbezüglich geschrieben). Aber es kam nichts.

Zu Mittag habe ich dann beim Händler angerufen. Dabei stellte sich heraus, dass der Verkäufer, der mich bediente heute im Urlaub war und morgen (Dienstag) wieder da ist. Ich habe meine Situation der Vertretung geschildert. Auch mein Problem mit der Versicherung.

Sie sagte, sie würde das mit der Versicherung klären und sich dann wieder melden. Nach ein paar Minuten rief sie zurück und sagte, dass der Versicherungsschutz ab der Übergabe gelte. Das Datum auf dem Dokument, sei nur deshalb 1.3. weil das System bei der Versicherung keinen 29.2. kennt (Schaltjahr) Der Schutz gelte aber sicher ab Übergabe.

Ich könne von ihnen aus also gerne meine Gebrauchtwagenversicherung bei jeder Werkstätte einlösen. Es müsse nur sichergestellt werden, dass die Werkstätte sich die Freigabe von dieser Versicherung vor den Arbeiten holt.

Dann war ich etwas beruhigter und bin zu der Werkstätte gegangen, an der mein Auto momentan steht (abgesperrt). Diese ist nur 5 Gehminuten von meinem Arbeitsplatz entfernt, was sehr praktisch für mich ist (Der Händler ist wie gesagt 3 Autostunden entfernt). Ich habe dort den Fall geschildert. Die Leute dort waren mir sehr geneigt, weil sie mich sicher auch bemitleidet haben. Aber sie kannten diese Versicherung nicht. Ein Mechaniker dort meinte, dass wenn ein Montagefehler vorliege, die Versicherung vielleicht nicht zahle und dann die Gewährleistung des Verkäufers in dem Fall doch greifen müsse. Aber er konnte sich nicht vorstellen, dass der Verkäufer so einen Fehler gemacht hat (er kennt das Autohaus von dem ich den Wagen gekauft habe und konnte sich nicht vorstellen, dass die so etwas vermurksen).

Irgendwie wusste die Werkstatt nicht so recht wie sie mit dieser Situation umgehen sollen.

Also habe ich nochmal die Vertretung des Verkäufers angerufen. Die gab mir die Telefonnummer einer Servicestelle und meinte, wenn die Werkstatt da anruft, können die sich abstimmen.

Also gab ich diese Nummer an die Werkstatt weiter. Dort meinte man, sie werden diese Nummer anrufen und sich abstimmen und mich kontaktieren, sobald sie wissen wann es weitergeht (Die Werkstatt hat gerade viel zu tun, es wird wohl ein paar Tage dauern bis sie beginnen können). Außerdem meinte man in der Werkstatt, dass wenn man die Sache über die Versicherung angeht, dann läuft es so ab, dass ein Sachverständiger/Begutachter der Versicherung kommt um den Schaden und seine Ursache festzuhalten und dann die Reparatur an die Werkstatt frei gibt.

Nach Feierabend bin ich nochmal zur Werkstatt gegangen, aber da gab es noch keine Neuigkeiten.

Ich denke morgen werde ich nochmal mit dem Verkäufer reden der mir den Wagen verkauft hat und ich werde auch selbst nochmal bei der Versicherung anrufen und meinen Fall schildern. Jetzt bin ich ja wohl in deren System angelegt.

Soweit ich das verstanden habe, hat der Verkäufer das Recht auf den Versuch den Schaden zu beheben. Alles andere wäre Kulanz von seitens des Verkäufers.

Ich wünsche Euch einen schönen Abend, Schöne Grüße!
 
Chris_CC

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Da rührt sich doch was und das wird sich auch garantiert klären lassen! :)
 
FendiMan

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So eine Vermischung Gewährleistung/Versicherung ist nicht gut.
Zuerst ist der Händler mit der Gewährleistung in der Pflicht.
Wenn dieser es über eine Versicherung abwickelt, kann dir das egal sein, für dich soll das aber in der Abwicklung (Zeitdauer) keine Nachteil sein.
 
Multi-Fanfare

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Richtig, zuerst kommt die Gewährleistung des Verkäufer zum Tragen, in den ersten 6 Monaten muss er praktisch alles bezahlen und erst dann muss man sich an die Versicherung wenden, an die Gebrauchtwagenversicherung. Ein Motor ist auch dort 100%ig versichert... ist ja kein Verschleißteil im Sinne der Versicherung.
Sprich den Verkäufer nochmals an, der Verkäufer ist verpflichtet dir jeden Schaden bei dieser Sache zu zahlen, sprich ihn an und frag ihn ob er einen Leihwagen für die Zeit bezahlt oder lieber die Taxirechnungen für die Reparaturzeit bezahlt.... Lass dich nicht abwimmeln. Die Folgeschäden eines Mängel bei der Kaufsache Meggi muss er auch bezahlen.... Leihwagen, Reisekosten nach Liegen bleiben, Telefonkosten usw.
Bei dem Meggi wurde eine Inspektion gemacht, du hast doch sicher auch eine Mobilitärsgarantie bekommen, dafür gibt's eine Woche Leihwagen von der Werkstatt.
 
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Wilhelm82

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Ich versteh euch ja, aber der Verkäufer ist 230 km entfernt. Das Auto da hin transportieren kostet doch ein Vermögen. Und jetzt steht er bei einer Werkstatt die den Schaden per Versicherung vermutlich beheben könnte. Oder denkt ihr dass die Versicherung da nicht zahlt? Oh Mann das ist so zermürbend
 
Dragomir

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Dass der Wagen so weit entfernt steht ist ja nicht deine Schuld!
Einen Transport und die Übernahme der entsprechenden Kosten muss der Händler/Verkäufer mit der Versicherung abklären.
 
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Nein, der Verkäufer hat ja schon zugesagt und die Werkstatt benannt..........aber ihm steht ein Leihwagen zu, der Verkäufer muss für alle Folgeschäden aufkommen
 
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Wilhelm82

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Hier kommt mein kleines daily update (Dienstag):


Die Nacht habe ich natürlich relativ schlaflos verbracht…..

Heute Morgen um 08:00 rief ich auch gleich wieder den ADAC Rechtsauskunft Service an, um eine Frage zu klären: Ist der Gewährleistungspflichtige Verkäufer verpflichtet den Wagen zu sich transportieren zu lassen im Falle, dass die Gewährleistungspflicht schlagend wird?

Die Antwort der Rechtsauskunft: an sich ja, aber darüber wird häufig gestritten. Wenn eine Gebrauchtwagengarantie besteht könne ich davon ausgehen, dass der Verkäufer dafür nicht aufkommen wollen wird. Da bräuchte ich höchstwahrscheinlich Rechtsbeistand um das zu erwirken.

Na bestens…

OK, dann dachte ich, ich warte bis 12:00 um zu sehen ob sich der Verkäufer von sich aus meldet.

Tatsächlich gegen 09:30 rief mich der Verkäufer an. Er sagte er hat gerade meine Mail von Samstag gelesen und wäre sehr schockiert darüber. Er bat mich genau zu erzählen, was geschah. Das tat ich dann. Er sagte dann es tut ihm alles sehr leid, er wird sich um das jetzt kümmern. Er wird mit der Werkstatt hier bei mir Kontakt aufnehmen und alles in die Wege leiten. Er würde mich auf dem Laufenden darüber halten.

Den ganzen Tag hörte ich dann aber nichts mehr von ihm. Nach Feierabend ging ich dann zu der Werkstatt hier im Ort (die ist nur 5 Gehminuten von meinem Arbeitsplatz entfernt). Dort fragte ich nach ob sich jemand gemeldet hätte.

Mir wurde gesagt: Ja, der Verkäufer hat sich gemeldet und die Werkstatt gebeten die Schadensursache vor Ort festzustellen. Wenn der Verkäufer schuld ist (Montagefehler), holt sich der Verkäufer das Auto zu sich und arbeitet selbst daran. Wenn es nicht die Schuld des Verkäufers ist, wird die Werkstatt vor Ort den Schaden im Rahmen der Garantie beheben.

Damit war ich eigentlich ganz zufrieden und habe dann meinen Autoschlüssel dagelassen (Das Auto war versperrt gewesen, damit nicht durch ein Missverständnis jemand daran zu arbeiten beginnt bevor alles geklärt ist).

Die Werkstatt hier ist gut ausgelastet, es wird wohl ein paar Tage dauern, bis die Sachen hier ins Rollen kommt, aber da ich jeden Tag daran vorbeigehe, kann ich ja ab und zu in Person nachfragen.

Ich habe meinen alten PKW noch nicht abgemeldet und kann noch zwei Monate damit fahren. Insofern ist Leuwagen für mich jetzt nicht so ein Thema. Aber mal sehen, womit der Verkäufer noch kommt.

Schönen Abend
 
Dr.Izzy

Dr.Izzy

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Immerhin.
Alle wissen, wie die Verhältnisse liegen. Der Verkäufer versucht nicht erst, die Verantwortung abzuwälzen und deine lokale Werkstatt als "neutrale" Stelle hat den Finger drauf, das Thema zu lösen.

Solche Geschichten gehen häufig anders aus. Wenn man so eine Story in einem Forum liest ist das meistens eine Geschichte von "Nicht mein Problem" "Ich zahl nix" und "Ich kümmer mich nicht" seitens der Werkstätten. Gut, dass dein Verkäufer den Sachverhalt nicht leugnet und den Fall laufen lässt.

Wenn alle Rechnungen bezahlt sind und du ein laufendes Auto hast ist die Sache final durchgestanden. Bis dahin gilt es, am Ball zu bleiben und höflich, aber bestimmt dein Recht einzufordern. Du darfst nicht vergessen:
Effektiv hat der Verkäufer das Auto verschenkt. Abschlepper, Reparatur, Bauteile etc... das läppert sich. Ein Zahnriemenriss ist nicht umsonst ein Wirtschaftlicher KO für einen Gebrauchtwagen, und diesen KO muss nun dein Verkäufer tragen.
 
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Wilhelm82

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Hallo zusammen,

es gibt ein kleines Update:
Nachdem in der Werkstatt vor Ort viel los war, sind sie erst gestern dazu gekommen sich den Wagen anzusehen.

Befund:
Der Zahnriemen ist noch an Ort und Stelle und nicht beschädigt.

Der Mechaniker wollte deshalb überprüfen ob Kurbelwelle und Nockenwelle in der richtigen Position zueinander sind.
Das konnte er aber nicht, weil der Motor festgefressen war und sich nicht drehen ließ.
Ohne drehen konnte er das aber nicht feststellen.

Als der Mechaniker dann Zündspulen und Zündkerzen entfernte erkannte er, dass eine davon abgeschert war und ihre Bruchstücke sich wohl noch im Inneren des Zylinders befinden.

Er meinte, das einzige, dass ihm dazu einfiel, wäre, dass ein Ventil abgebrochen ist und die Bruchstücke in weiterer Folge die Zündkerze rasiert hätten. Diese Bruchstücke wären wohl auch der Grund warum der Motor fest sitzt. Und er meinte da hilft wohl nur ein anderer Motor.

Dann sagte er mir, er hat sich mit dem Verkäufer bereits zusammentelefoniert und wenn es für mich OK ist, holt sich jetzt der Verkäufer das Auto um weiter zu machen. Das war mich OK. Hab dann auch selbst nochmal mit dem Verkäufer telefoniert, der hat mir das auch bestätigt.

Das heißt in den nächsten Tagen holt sich der Verkäufern wohl den Wagen. Dann werde ich wieder berichten, wenn ich weiß wie die ganze Sache ausgeht.


Wünsche schönen Abend!
 
Thema: Motorschaden bei gebrauchten Megane III vom Händler nach nur 200km?

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