Megane 2 Nockenwellenversteller / Zahnriemen Händler Gewährleistung

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heiko_megane

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Servus ✌,

Ich bin neu hier und hoffe Ihr könnt mir eine Frage beantworten.

Ich weiß das Thema Nockenwellenversteller wurde hier schon zu genüge durchgekaut, doch auf meine Frage könnte ich leider keine Antwort finden.

Nun vor ca. 2 Wochen habe ich meinen 2004er Megane II Grandtour 1.6 16V bei einem Händler gekauft. Nach zwei Tagen machte er das erste mal das Geräusch, welches ich erst mal für einen nachlaufenden Anlasser hielt und mich daher auch nicht großartig beunruhigt hat.

Nach ein wenig Recherche war mir aber klar, dass es sich um den Nockenwellenversteller handeln muss...

Also das ganze beim Freundlichen bestätigen lassen und den Händler damit konfrontiert (incl. Kostenvoranschlag von Renault über 1500 €).

Dieser will nun seiner Gewährleistungspflicht nachkommen und den Schaden beheben. So weit so gut. Nun pocht er aber darauf, dass es sich beim Zahnriemen um ein Verschleißteil handelt und will diesen nicht mit wechseln :\

Weiß zufällig jemand von Euch ob ich darauf bestehen kann, dass der Zahnriemen gewechselt wird??? Laut Renault muss dieser ja mit gemacht werden.

Wäre super wenn Ihr mir helfen könntet.

Gruß Heiko
 
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FendiMan

FendiMan

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Wenn Renault das so vorgibt dann ist es auch ein fixer Teil der Reparatur und das ist dann im Rahmen der Gewährleistung vom Händler zu übernehmen.
 
heiko_megane

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Danke für die schnelle Antwort.

So war eigentlich auch meine Vermutung.

Dann will ich einfach mal hoffen er sieht es ein und ich kann mir die 150€ Selbstbeteiligung der Rechtsschutzversicherung sparen ;)
 
FendiMan

FendiMan

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Ich würde noch so argumentieren:
Wenn du so einen Fehler (ohne Händlergewährleistung) bei Renault reparieren lässt, musst du auch die komplette Reparatur inklusive Zahnriemen zahlen, da übernimmt Renault nichts, obwohl der Zahnriemen gegebenenfalls noch gar nicht zu tauschen wäre.
 
Keve1991

Keve1991

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Jep, der Zahnriemen ist ein grundsätzlich auszutauschendes Bauteil.
Auch die Spannrollen, Umlenkrollen müssen grundsätzlich ausgetauscht werden.
Das gleiche gilt für den Rillenriemen.
Dies kann dein Händler auch bei jedem Renault Händler nachfragen.
 
heiko_megane

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Danke für deine Antwort.

Weißt du ob die Wasserpumpe auch dazu gehört?
 
FendiMan

FendiMan

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Die Wasserpumpe gehört nicht dazu, empfohlen wird es aber.
Wenn du das willst, wäre das das einzige, das du übernehmen müsstest.
Hängt aber auch von der KM-Leistung seit dem letzten Wechsel ab und ob die Pumpe dabei gewechselt wurde.
Ich hab die Wasserpumpe bei dem ersten Zahnriemenwechsel mit tauschen lassen, beim zweiten Mal nicht, da ich nur 42000Km seit dem Wechsel gefahren bin.
 
Keve1991

Keve1991

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Wasserpumpe ist immer so eine Sache, mal hält sie den zweiten Zahnriemen auch aus, mal nicht.
 
feisalsbrother

feisalsbrother

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Moin,

wenn eh schon fast alles abgebaut ist, würde ich den Wasserpumpen-Tausch in Kauf nehmen. Lieber jetzt, als nachher, wen wieder "alles zerlegt" werden muss.

Gruss Uli
 
heiko_megane

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So dann melde ich mich noch mal zu Wort.

Das Auto war jetzt eine Woche in der Werkstatt des Händlers. Gestern wurde ich angerufen, dass mein Auto FERTIG sei und ich es abholen könnte.

Auf meine Frage was nun gemacht wurde, sagte der Werkstattmensch: NICHTS! Sie hätten das Auto jetzt mehrmals Kaltgestartet aber es sei nichts auffälliges zu hören gewesen. Ich mich schon über die Wunderheilung gefreut, würde ich heute morgen dann doch ernüchtert. Und heute Mittag gleich das zweite mal >>> Icecrusher. Werde nun wohl doch den Weg über den Anwalt sowie Gutachter gehen müssen.

Oder hätte jemand von Euch noch einen Vorschlag?
 
Thema: Nockenwellenversteller / Zahnriemen Händler Gewährleistung

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