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Vierteldollar
Türaufmacher
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Hallo,
ich habe meinen Megane in die Renault-Werkstatt gebracht, da die Meldung "Einspritzung defekt - STOP" aufleuchtete. Ich beauftragte die Werkstatt mit Fehlersuche und -Behebung.
Zuerst reinigten Sie die Einspritzanlage.
Ich bekam das Auto wieder - der Fehler blieb.
Dann hatte ich einen zweiten Werkstatttermin. Dort wurde weitergesucht. Im Rahmen dieser Suche wurde der Sensor der Druckregelung auf Verdacht getauscht. Die Werkstatt testete weiter: der Fehler blieb.
Mit anderen Worten: der Sensor, den die Werkstatt ausbaute war intakt und sie haben trotzdem einen neuen eingebaut.
Nach 1/2 Woche hatte man dann das defekte Teil letztendlich gefunden: Ein Injektor war defekt und wurde ausgetauscht.
Ok, Fehler behoben.
Jetzt bekomme ich die Rechung und sehe, dass ich den Sensor, der eingebaut wurde, auch bezahlen soll. Dabei war der alte gar nicht defekt. Er wurde nur auf Verdacht ausgetauscht.
Insbesondere ist das ärgerlich, weil der Sensor 260,- EUR kostet. Und ich diesen jetzt bezahlen soll.
Meine Frage:
Darf die Werkstatt das so einfach?
Muss sie den Sensor wieder zurücknehmen? Ich bin durchaus bereit, einen "Gebraucht"-Zuschlag zu bezahlen, da der "neue" Sensor ja bei mir verbaut wurde und nicht mehr neu ist.
Arbeitslohn zur Fehlersuche zu bezahlen: das ist selbstverständlich klar.
Aber jetzt 260,- Eur zusätzlich für ein Teil zu bezahlen, dass gar nicht defekt war, sehe ich nicht ein.
Und: es wurden 26,- EUR für den Ausbau des Sensors berechnet. Der sitzt oben auf dem Motor und muss lediglich mit einem 26'er Maulschlüssel abgedreht werden. Zeitaufwand: 2 Minuten. Ist so was gerechtfertigt?
Vielen Dank für Eure Gedanken?
Martin
ich habe meinen Megane in die Renault-Werkstatt gebracht, da die Meldung "Einspritzung defekt - STOP" aufleuchtete. Ich beauftragte die Werkstatt mit Fehlersuche und -Behebung.
Zuerst reinigten Sie die Einspritzanlage.
Ich bekam das Auto wieder - der Fehler blieb.
Dann hatte ich einen zweiten Werkstatttermin. Dort wurde weitergesucht. Im Rahmen dieser Suche wurde der Sensor der Druckregelung auf Verdacht getauscht. Die Werkstatt testete weiter: der Fehler blieb.
Mit anderen Worten: der Sensor, den die Werkstatt ausbaute war intakt und sie haben trotzdem einen neuen eingebaut.
Nach 1/2 Woche hatte man dann das defekte Teil letztendlich gefunden: Ein Injektor war defekt und wurde ausgetauscht.
Ok, Fehler behoben.
Jetzt bekomme ich die Rechung und sehe, dass ich den Sensor, der eingebaut wurde, auch bezahlen soll. Dabei war der alte gar nicht defekt. Er wurde nur auf Verdacht ausgetauscht.
Insbesondere ist das ärgerlich, weil der Sensor 260,- EUR kostet. Und ich diesen jetzt bezahlen soll.
Meine Frage:
Darf die Werkstatt das so einfach?
Muss sie den Sensor wieder zurücknehmen? Ich bin durchaus bereit, einen "Gebraucht"-Zuschlag zu bezahlen, da der "neue" Sensor ja bei mir verbaut wurde und nicht mehr neu ist.
Arbeitslohn zur Fehlersuche zu bezahlen: das ist selbstverständlich klar.
Aber jetzt 260,- Eur zusätzlich für ein Teil zu bezahlen, dass gar nicht defekt war, sehe ich nicht ein.
Und: es wurden 26,- EUR für den Ausbau des Sensors berechnet. Der sitzt oben auf dem Motor und muss lediglich mit einem 26'er Maulschlüssel abgedreht werden. Zeitaufwand: 2 Minuten. Ist so was gerechtfertigt?
Vielen Dank für Eure Gedanken?
Martin