Delle in der Motorhaube

Diskutiere Delle in der Motorhaube im Karosserie & Mechanik Forum im Bereich Technik; Hallo, mir ist vor knapp über einer Woche eine Delle in der Motorhaube aufgefallen. Und zwar, wenn man vor dem Auto steht, links oben unterhalb...

  1. #1 Devil-D, 13.02.2011
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    Hallo,

    mir ist vor knapp über einer Woche eine Delle in der Motorhaube aufgefallen.

    Und zwar, wenn man vor dem Auto steht, links oben unterhalb der Frontscheibe. Leider genau da, wo die Motorhaube verstärkt ist.

    Und zusätzlich noch ein Knick oberhalb der Delle, so das rausziehen vermutlich nicht so einfach wird, ohne Lackbeteiligung. Werkstatt hat mir 476,- Euro in Kostenvoranschlag für Beule entfernen und Lackieren gebracht.

    So, aber jetzt meine Frage:
    Ich bin der Meinung, die Delle kommt von einem Schnee-/Eisbrett, welches Anfang Januar direkt vor unserer (Mehrfamilienhaus Miete) Haustür auf das Auto niederging. Zum Glück Sekunden bevor wie aussteigen wollten...

    Und am Tag danach war zwar nichts zu sehen, aber das Auto war auch von meiner langen Reise noch völlig verdreckt.

    Die Gebäudehaftpflichtversicherung hat jetzt die Zahlung erst mal abgelehnt, da der Vermieter nicht verpflichtet sei, einen Schneefangzaun zu installieren (super wenn so einem Teil jemand erschlagen wird, wie unlängst in Bochum). Erkrath/Düsseldorf ist jetzt natürlich kein schneegefährdetes Gebiet.

    Ich werde Montag mal meine Rechtsschutzversicherung (ADAC) anfragen, wie weiter vorgegangen werden kann.

    Aber seit ihr der Meinung, dass eventuell auch ein Teilkasko-Schaden ist (nur 150,- Euro SB)? Von wegen Unwetter (Schneetreiben heftiger Art vor Weihnachten und das dann als Folgeschaden)? Es gingen auch Tage danach noch Eisbretter, auch auf unseren Balkon nieder.

    Gruß
    Stephan

    PS: Es kann natürlich auch jemand auf die Motorhaube gehämmert haben...aber das müsste ein heftiger Schlag gewesen sein. Lack ist übrigens in Ordnung.
     
  2. #2 LeGoer79, 13.02.2011
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  3. #3 Devil-D, 13.02.2011
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    Danke dir, hatte ich glatt übersehen.

    Und Marburg ist ja auch nicht sooo die schneereiche Gegend...

    Mal schauen, ich werde morgen mal die Rechtsschutz einschalten. Dafür habe ich sie ja! Und quer stellen ist am Anfang immer leichter (Versicherung ist Provinzial).

    Ich bin auch der Meinung, dass sie zahlen muss. Denn ich habe da nicht geparkt, sondern wollte nur entladen...was wäre, wenn es mich erschlagen hätte? Zahlung dann auch verweigert? :nono:
     
  4. #4 Anonymous, 13.02.2011
    Anonymous

    Anonymous Guest

    Du hast aber hoffentlich direkt im Januar alles gemeldet und dokumentiert.Sonst könnte es Probleme geben wenn du es erst nach einem Monat gemeldet hast.Bin aber auch der Meinung das die Versicherung vom Vermieter zahlen muss.Vieleicht muss er kein Schneefangbrett instalieren,aber er muss dafür Sorgen das niemand durch Dachlawinen zu Schaden kommt.Sei es durch entfernen,absperren oder Warnschilder.Hätte ja auch wie du sagst einen Fussgänger treffen können.Ausserdem sind wir ja allle verpflichtet die Gehwege vorm Haus freizuräumen.So hat jeder seine Pflichten.Würde auf jeden Fall meinen Rechtsschutz einschalten.War ja nicht deine Schuld.Halte uns auf dem Laufenden und Toi,toi,toi :top:
     
  5. #5 LeGoer79, 14.02.2011
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    Dann halt uns mal auf dem Laufenden, wenn sich etwas Neues ergibt!
    Wenn du noch Fragen hast bzgl. meines Schadensberichtes etc. --> einfach PM!
     
  6. #6 platana, 15.02.2011
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    Geh zu einem Anwalt und lasse den Hauseigentümer auf Schadenersatz verklagen. Deine eigene Teilkasko-Versicherung wir auf keinen Fall zahlen,
    weil derartige Schadenfälle nicht Gegenstand der "Teilkasko" sind.
     
  7. #7 Devil-D, 16.02.2011
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    Hallo,

    danke für Antworten.

    Muss die TK nicht zahlen, wenn es Rahmen eines Unwetters passiert? Und das Schneetreiben im Dezember war ja ein selbiges mit Wetterwarnung.

    Anyway, habe das jetzt einem Anwalt übergeben und dieser sagte auch, dass die Aussage der Versicherung nicht richtig sei. Aber es ist in der Tat immer eine Einzelfallentscheidung....mal schauen....

    Verklagt werden muss auch, wie richtig angegeben, der Hauseigentümer. Die Versicherung kann nicht verklagt werden.

    Viele Grüße

    Stephan
     
  8. #8 Devil-D, 17.03.2011
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    So kurze Rückmeldung.

    Nach Einschalten eines Anwalts (Verkehrrechtsschutz braucht man unbedingt...) und einigen Tagen des Nachdenkens hat sich die Provinzial-Versicherung entschieden nur die Hälfte anzuerkennen.

    Will heißen es sind 476,- Euro Kostenvoranschlag (Ausbeulen und Lackieren, da Delle an dummer Stelle mit Verstärkung drunter und ziehen so wohl nicht geht). Davon standen dann nur 400,- Euro zur Debatte, da MwSt. bei noch nicht durchgeführter Reparatur nicht anerkannt wird.

    Und die Versicherung will jetzt davon die Hälfte bezahlen.

    Anwalt überläßt mir die Entscheidung, ob Klage erhoben wird oder nicht. Er meinten eventuell könnte man mir ein Mitverschulden unterstellen.

    Hmm, was nun. 200,- Euro nehmen und den nächsten Sturm (im Herbst) mit Wetterwarnung abwarten...? Oder die knappen 300,- Euro selbst bezahlen.. I don't know...
     
  9. #9 platana, 17.03.2011
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    Da die "Provinzial" (immer nah, immer da, ihr Schutzengel!?! :fies: ) wohl der Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherer ist, würde ich klagen.
    Entweder der Grundbesitzer ist haftet oder er haftet nicht. Da sollen die mal begründen, warum sie dann eine Teilzahlung leisten wollen. Sogenannte "Kulanzentschädigungen" sind in der Versicherungswirtschaft nicht zulässig. Die Entscheidung zur Mehrwehrtsteuer ist allerdings richtig, die wird
    nur dann erstattet, wenn tatsächlich MwSt. durch eine Reparaturbetrieb angefallen ist.
     
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