Fahrzeugschein im Auto lassen?

Diskutiere Fahrzeugschein im Auto lassen? im Forum Quasselecke/Offtopic im Bereich Klatsch und Tratsch - Hallo Lasst ihr euren Fahrzeugschein im Auto oder nehmt ihr ihn jedesmal mit? Kann einem die Versicherung da nen Strick draus drehen, wenn das...
Higlander

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MeganeMarcus81 schrieb:
Danke ich kann lesen! Aber das ist imho hier OT! es ging nicht drum, ob man ne kopie mitnehmen darf oder nicht, es ging drum, ob es klug ist, den Fahrzeigschein (im Original) im Fahrzeug aufzubewahren. Ich sage dazu nur nochmal. NEIN, Dokumente mit Namen & Anschrift im Fahrzeug zu lassen ist imho fahrlässig.

ich bin raus!

Dann ist es auch fahrlässig die Kennzeichen am Wagen zu lassen, weil über die bekomm ich die Daten vom Halter raus.
 
MeganeMarcus81

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Higlander schrieb:
MeganeMarcus81 schrieb:
Danke ich kann lesen! Aber das ist imho hier OT! es ging nicht drum, ob man ne kopie mitnehmen darf oder nicht, es ging drum, ob es klug ist, den Fahrzeigschein (im Original) im Fahrzeug aufzubewahren. Ich sage dazu nur nochmal. NEIN, Dokumente mit Namen & Anschrift im Fahrzeug zu lassen ist imho fahrlässig.

ich bin raus!

Dann ist es auch fahrlässig die Kennzeichen am Wagen zu lassen, weil über die bekomm ich die Daten vom Halter raus.


Sprichst du den Zentruf der Versicherungen an? Klar, dort kann man die Daten vom Versicherungsnehmer erfragen. Aber ich wage zu bezweifeln, dass man ohne Grund (Unfall) die Daten so einfach bekommt. Ich musste da auch mal anrufen, weil sich ein Unfallgegner weigerte seine Daten rauszugeben.

Nun wird diese Diskussion wieder sehr spitz. Kurzum: Die Kennzeichen am Fahrzeug sind PFLICHT, den Fahrzeugschein dabei haben wohl auch, aber es ist eben keine Pflicht den Schein und/oder Dokumente IM Fahrzeug zu lassen und imho fahrlässig.

Alles andere ist jedem persönlich überlassen, ob er nun Kopie oder Original dabei hat. Fahren kann er damit, mögliche Folgen ausgeblendet.

Einen schönen Abend wünsche ich euch noch. :rofl:
 
A

Anonymous

Guest
bei Mietwagen ist doch auch nur ne kopie des Scheins dabei!

BTT:
Kann einem die Versicherung im Falle eines Diebstahls was, wenn der Schien im Auto ist?
 
RAudi

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Hab mir irgendwann mal angewöhnt, den Schein gut versteckt im Auto zu lassen. Doofe Angewohnheit, ist aber so.
Ich mach mir aber keine Sorgen deswegen, ich finde ihn nämlich selbst nicht mehr :rofl:

PS: Im Ausland wird er aber immer am Mann getragen.
 
meggigt

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also ich habe meinen immer im portemonaie und bin genervt, enn ihn mal jemand bei ner kontrolle sehen will, weil ich ihn kaum rausbekomme :fies:

früher bin ich auhc immer mit kopie gefahren, das ging auch ne weile gut, bis ich mich mal auf der dienststelle melden sollte nach einer kontrolle und das original nachweisen musste, das war dann das letzte mal mit kopie. strafe gab es aber keine, warum auch, schein war dabei...nur eben kopie. natürlich sollte man keinen anfall bekommen, da es sonst vielleicht doch 5 € ordnungsgeld oder so sein könnten

bei veränderungen am auto sollte man original bei sich führen, da dort auch änderungen dokumentiert sind und da bei an- und umbauten die polizei u.U. kritisch prüft macht es sicher nen etwas schlechteren eindruck, wenn kopien nur vorliegen...da kann man ja faken ohne ende

lt. meinem versicherungsfuzzi sollte es keine probs mit versicherung geben, da veräußerung eh nur mit fahrzeugbrief (offiziell zumindest) geht...aber die rennerei wäre mir zu mü0ig und bervig

von daher...schein NIE im auto...den rest muss jeder für sich ausmachen
 
A

Anonymous

Guest
ja ich machs auch wie Raudi einfach im Auto verstecken :sarcastic:

aber manche hier, pullern sich echt ein wegen Name, Adresse und und und !
mensch wenn euch einer was böses(betrüger) will schafft er das auch so. :fies:
 
7965836

7965836

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so richtig blöd wird das ganze ja nur, wenn mehrere fahrzeugführer ein Auto abwechselnd bewegen....Vater+Sohn+Tochter+Mutter oder halt Firmenwagen.....Dann wirds unüberschaubar und die Gefahr steigt, das original mal zu verlieren....Bleibt also jeden selbst überlassen, ob er eine Kopie (nicht ausreichend für die :cop: aber die meisten drücken ein Auge zu) im Auto führt oder......Ich hab eine Kopie...
 
axelino

axelino

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Also meiner liegt immer im Auto. Mein Portemonaie ist viel zu klein, als das der Lappen da rein passen würde. Weiterhin würde ich den ständig suchen.

Die Versicherung kann dir nichts, wenn der Schein weg ist, soweit ich informiert bin.

Bezügl. der "persönlichen Daten": Wer einmal bei Google gesucht hat, hat mehr persönliche Daten freigegeben, als jeder Dieb über den FZg Schein je preisgeben könnte.

Ich bspw. hab ne google Mail Adresse, nutze Googlemaps für meine Routenplanungen und hab auch noch meine Domain bei Google. Kurzum: Das Internet kennt mein Leben meist besser als ich selbst. Und? Es stört mich nicht die Bohne.

Da auuch in diesem Forum Google Analytics, Addwords etc. genutzt werden kann eigentlich auch MeganeMarcus nicht mehr von schützen der persönlichen Daten reden, denn Google weiß ja mittlerweile schon, dass er seit langem Liebeskummer hat (da gab es doch mal so einen Thread, richtig) ;-)
 
muehlie

muehlie

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... Zitat Forrest Gump: " Dumm ist der, der dummes tut"

... veräußerug ist zwar nur mit Brief möglich, aber wenn der Fahrzeugschein vorhanden ist, welcher dich ja als rechtmäßigen Nutzer (nicht Besitzer) des Fahrzeugs ausweist, kann somit jeder mit deinem Fahrzeug gegen Osten fahren ohne auf Widerstand zu treffen (wahlweise auch andere Richtungen)

Aus Versicherungsrecht und geltender Rechtsprechung ist es als "Grob Fahrlässig" anzusehen seinen Fahrzeugschein im Auto aufzubewahren ( ... dann am besten noch mit dem Ersatzschlüssel im Handschuhfach)

... noch für alle Klugscheißer mit Versicherungsfuzzihalbwissen: hab 17 Dienstjahre bei einer Versicherungsgesellschaft, darunter auch in der Leistungabteilung KFZ
 
Higlander

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muehlie schrieb:
Aus Versicherungsrecht und geltender Rechtsprechung ist es als "Grob Fahrlässig" anzusehen seinen Fahrzeugschein im Auto aufzubewahren ( ... dann am besten noch mit dem Ersatzschlüssel im Handschuhfach)

Die Versicherungen versuchen ja eh alles um nicht zu zahlen. Mit deiner Aussage ist es ja schon "Grob fahrlassig" wenn ich meine Fahrzeugpapiere daheim nicht in einem Safe aufbewahre, weil es kann ja jeder Einbrecher der den Fahrzeugschein auf seiner Diebestour in einem Haus findet ordnungsgemäß mit dem Auto davon düsen.
 
7965836

7965836

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Ach ja Ach ja, und schon wird der Thread zum OT und ich helfe gerne mit :fies:

@muehli......Dann darf ich doch mal kurz klugscheissen :tease:
Die 17 Jahre in der Versichererbranche in Ehren, nützt aber wenig, wenn man von der (einigermassen) AKTUELLEN Rechtsprechung/Entwicklung im Versicherungsrecht keine Ahnung hat....


Zum Einem ist es längst überholt, dass Versicherungen bei grober Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers GENERELL sich frei erklären....§ 81 II VVG sagt lediglich die Möglichkeit der Kürzung der Lesitungspflicht.

zum Anderen speziell für das hier aufgeworfene Problem:


Beispielsweise OLG Hamm Az. 20 U 118/83 oder
folgend OLG Köln:

http://dejure.org/dienste/vernetzung/re ... ung?Text=9 W 50/03

Es mag zwar grob fahrlässig sein, den Fahrzeugbrief - wenn auch versteckt - im Fahrzeug zu belassen. Dies führt jedoch erst dann zu Leistungsfreiheit des Versicherers, wenn der Versicherungsfall dadurch herbeigeführt worden ist, § 81 VVG. Dies ist eine Frage der Kausalität. Dazu ist erforderlich, dass sich das Belassen des Briefs im Fahrzeug zumindest mitursächlich auf den Diebstahlsentschluss des Täters ausgewirkt hat.

Für den Nachweis der Kausalität trägt der Versicherer die Beweislast.


Im Ergebniss wirds also der Versicherung schwer, die grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen sein.....außer man ist selbst so "ungeschickt" oder sagen wir mal zu ehrlich und liefert dadurch anhaltspunkte.......

Aber wie gesagt, ganz schön OT geworden hier....... See ya, Ede
 
Oppic

Oppic

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axel.braune schrieb:
Da auuch in diesem Forum Google Analytics, Addwords etc. genutzt werden kann eigentlich auch MeganeMarcus nicht mehr von schützen der persönlichen Daten reden, denn Google weiß ja mittlerweile schon, dass er seit langem Liebeskummer hat (da gab es doch mal so einen Thread, richtig) ;-)


:sarcastic: :sarcastic: Klasse!

Aber da muss ich Axel recht geben - Wer sich Gedanken um Datenschutz bei Fahrzeugbriefen macht, der sollte zuerst einmal schaun was Google so über die Person speichert...
 
muehlie

muehlie

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.... was hat der Fahrzeugschein im Auto mit dem Datenschutz bei google zu tun ?

... klaut jemand dein Auto, wird angehalten und kann deinen im Auto liegenden Fahzeugschein vorzeigen, was ihn als berechtigten Fahrzeugführer ausweist, hat er "freie fahrt", kann er die Fahrzeugpapiere nicht vorzeigen wird in der Regel angefragt ob das Fahrzeug gestohlen ist ...

... jetzt warte ich noch auf den Kommentar .... und wenn er nicht angehalten wird ..... bla bla bla bla ....

... man sollte es keinem zu leicht machen, aber das kann jeder für sich selbst entscheiden

... Meinungen sind schließlich wie Arschlöcher .... jeder hat eins
 
I

Isopath

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wie geil... ist tatsächlich hier wieder zu einem OTT verkommen :rofl:


muehlie schrieb:
... veräußerug ist zwar nur mit Brief möglich, aber wenn der Fahrzeugschein vorhanden ist, welcher dich ja als rechtmäßigen Nutzer (nicht Besitzer) des Fahrzeugs ausweist, kann somit jeder mit deinem Fahrzeug gegen Osten fahren ohne auf Widerstand zu treffen (wahlweise auch andere Richtungen)

... Besitzer ist im übrigen der Nutzer. Du meinst vermutlich den Eigentümer.

muehlie schrieb:
Aus Versicherungsrecht und geltender Rechtsprechung ist es als "Grob Fahrlässig" anzusehen seinen Fahrzeugschein im Auto aufzubewahren ( ... dann am besten noch mit dem Ersatzschlüssel im Handschuhfach)

... gorb Fahrlässig in welchem Bezug? Aber 7965836 hat es ja zum Glück schon mit der Kausalität auf den Punkt gebracht. Da müsste die Versicherung schon nachweisen, dass Du den Schein hinter die Windschutzscheibe geklemmt hast. Aonsonsten gibts eben einfach kein Geld für den Diebstahl des Scheins - gott wie schrecklich. Das ist dann eben die Strafe dafür, dass man ihn im Auto hatte. Uiuiui.

muehlie schrieb:
... noch für alle Klugscheißer mit Versicherungsfuzzihalbwissen: hab 17 Dienstjahre bei einer Versicherungsgesellschaft, darunter auch in der Leistungabteilung KFZ

--- sehr übergriffig, findest Du nicht auch? :negative:

muehlie schrieb:
.. klaut jemand dein Auto, wird angehalten und kann deinen im Auto liegenden Fahzeugschein vorzeigen, was ihn als berechtigten Fahrzeugführer ausweist, hat er "freie fahrt", kann er die Fahrzeugpapiere nicht vorzeigen wird in der Regel angefragt ob das Fahrzeug gestohlen ist ...

... es wird IMMER geprüft, ob das Fahrzeug als gestohlen gemeldet wurde. Ob nun Original, Kopie oder keiner an Bord.


was Eure Datenschutzsorgen angeht: sucht einmal nach Euren Namen bei 123people.com interessant bis erschreckend, was man teilweise für Infos über sich findet.
 
7965836

7965836

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:beach: ohhhh, ich ahne nichts gutes...bald kochen die geister bestimmt über...
 
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