MeganeMarcus81
Megane-Fahrer
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Hallo Leute,
da jetzt die trübe Jahreszeit wieder beginnt und es auch am Tag manchmal schon notwendig wird/ist, das LICHT einzuschalten, möchte ich aus diesem aktuellen Anlass mal an die Regelungen und die Mißachtung selbiger Aufmerksam machen
Oftmals fällt auf, dass Abblendlicht, Standlicht, NSW und NSL nicht bzw. falsch genutzt werden und eben nicht witterungsbedingt gehandelt wird, sondern eher danach, wie es "besser aussieht"
Die "Lichtautomatik" entbindet nicht von der Pflicht, das Licht witterungsbedingt manuell einzuschalten. In manchen Situationen mag es für den "Lichtsensor" hell genug sein, wobei die Sichtverhältnisse (Regen, Nebel) dennoch das Einschalten des Lichts erfordern!
Hier ganz kurz zusammengefasst:
1. Nachts ganz klar: Abblendlicht (in Kombination mit dem Standlicht).
2. Aber auch tagsüber reicht nicht immer das "neue" und "tolle" Tagfahrlicht. Dies soll nur zur Unterstützung bei guter Sicht dienen, dass auch Fahrzeuge mit dunkler Farbe - oder in Waldabschnitten - leichter und früher wahrgenommen werden können. Auch tagsüber ist es zeitweise erforderlich das ABBLENDLICHT einzuschalten, z.B. wenn es regnet! Alternativ Standlicht + NSW
3. Und die NSW und NSL dürfen auch nur unter bestimmten Voraussetzungen eingeschaltet werden, nicht einfach weil es "besser"/"cooler" aussieht!
Dazu gibt es eine Regelung in der STVO. Moment, jetzt kommt "viel" Text
Kurzum: bei Dämmerung/Dunkelheit, aber auch bei REGEN/diesigem Wetter (Nebel) oder starker Bewölkung MUSS(!) mit Licht gefahren werden. Es gibt hier viele, die bei Regen und eingeschränkter Sicht ohne Licht fahren und deswegen (dunkles Fahrzeug) von anderen später wahrgenommen werden können. Die meisten sind dann auch noch so "beratungsresistent", dass sie trotz "aufblenden" anderer Verkehrsteilnehmer bzw. mehrheitlicher Autos mit eingeschaltetem Licht ihr Licht nicht einschalten - nach dem Motto "was wollen die, es ist doch Tag".
Alternativ kann bei Regen am Tag auch Standlicht und Nebelscheinwerfer (NSW) eingeschaltet sein. Allein mit STANDLICHT zu fahren ist jedoch nicht zulässig - da gibt's auch immer wieder Experten, die so fahren .
Die Nebelschlussleuchte (NSL) darf nur bei Sicht unter 50m (durch Nebel bedingt!) eingeschaltet werden, wobei die Geschwindigkeit anzupassen ist, afaik auf maximal 50 km/h. Hierzu gibt es Quellen im Netz, ich habe jedoch keine STVO-Regelung gefunden, nur Empfehlungen. Die NSL sind nicht als Ersatz zur den Schlussleuchten oder Bremsleuchten oder "weil es cool ist" einzuschalten!
Abschließend sei noch zu erwähnen, dass es wichtig ist, dass die Beleuchtung am Fahrzeug JEDERZEIT einsatzbereit sein sollte. Oftmals sieht man Fahrzeuge, bei dneen ein Scheinwerfer "dunkel" ist, obwohl "Licht an (Birne kaputt). Obwohl es meistens dunkel ist, "merken" es die Fahrer nicht und fahren km-lang/tagelang mit diesem Defekt. Zeitweise gibt es dann noch Leute, die den Defekt merken, und ersatzweise die NSW enschalten. Das ist auch nur sol lang OK, wie das Standlicht beidseitig noch funktioniert.
Auch nicht selten sieht man Fahrzeuge, bei denen die Schlussleuchten/Bremsleuchten nur teilweise/gar nicht funktionieren. Das ist besonders schlimm und kann im Ernstfall zu einem schweren Unfall führen, infolge dessen der Fahrer des Fahrzeuges mit dem Defekt - entgegen der einhelligen Meinung "wer auffährt ist immer schuld" - zumindest eine Teilschuld, wenn nicht sogar die volle Schuld und eine empfindliche Strafe bekommt.
Es sollte an jeden Fahrer nicht zu viel verlangt sein - zumindest in der "dunklen Jahreszeit" (Herbst, Winter) - regelmäßig, z.B. abends oder morgens die korrekte Funktion der Beleuchtung zu prüfen. Das geht am einfachsten, wenn man in Reihe zu anderen Fahrzeugen steht (oder in der Garage (Dunkelheit), da sieht man meist die Lichtkegel/Spiegelungen der Frontscheinwerfer. im Dunklen kann man dann auch gut Schlussleuchten/Bremsleuchten per Blick in den Rückspiegel testen, ansonsten reicht ein kurzer Rundgang um das Fahrzeug, um zumindest die Funktion der Schlussleuchten und Blinker (Warnblinkanlage eingeschaltet) zu prüfen.
Das ist das letzte Manko, was mir einfällt: Blinker sind auch manchmal defekt oder werden falsch/nicht genutzt!
Entweder Blinker vorn oder hinten defekt, merkt man zumindest bei älteren Fahrzeugen daran, dass der Blinker "schneller" blinkt, spätestens aber, wenn der Gegenverkehr einen komisch anguckt oder aufblendet, hupt oder es knallt.
Oder es gibt auch leider einige, die meinen Blinken sei "Stromverschwendung" bzw. nicht nötig, wenn man z.B. zum Überholen auf der Autobahn aus- oder einscheert. Dem ist aber nicht so, der Blinker ist definitiv dazu dar, um eine Richtungsänderung und einen Spurwechsel, sollte auch 10mal "hinten frei" sein, anzuzeigen.
Ihr seit nun gerne eingeladen, eure Meinung dazu abzugeben oder eure eigenen Erfahrungen rund um dieses Thema zu posten.
Ich hoffe ich komme nicht all zu sehr als "Moralapostel" rüber. Ich wollte einfach (nochmal) aufzeigen, welche Regelungen es rund ums "Licht am Fahrzeug" gibt und was für Folgen dessen Mißachtung haben kann.
Vielleicht kann der eine oder andere auch von Unfällen berichten, die wegen falschem/fehlenden Licht an Fahrzeugen passiert sind. Das wären dann abschreckende Beispiele
VG
Marcus
sicherheitsbewußter Renaultfahrer und Vater.
PS: Abschließend möchte ich die Frage in den Raum stellen, ob nicht sogar eine Lichtpflicht am TAG sinnvoll ist, wie es in vielen anderen Ländern der EU - Frankreich, Dänemark, Schweden(?) - bereits der Fall ist. Dann wäre das licht auch bei Regen (aber auch bei Sonnenschein) am Tag jederzeit an.
da jetzt die trübe Jahreszeit wieder beginnt und es auch am Tag manchmal schon notwendig wird/ist, das LICHT einzuschalten, möchte ich aus diesem aktuellen Anlass mal an die Regelungen und die Mißachtung selbiger Aufmerksam machen
Oftmals fällt auf, dass Abblendlicht, Standlicht, NSW und NSL nicht bzw. falsch genutzt werden und eben nicht witterungsbedingt gehandelt wird, sondern eher danach, wie es "besser aussieht"
Die "Lichtautomatik" entbindet nicht von der Pflicht, das Licht witterungsbedingt manuell einzuschalten. In manchen Situationen mag es für den "Lichtsensor" hell genug sein, wobei die Sichtverhältnisse (Regen, Nebel) dennoch das Einschalten des Lichts erfordern!
Hier ganz kurz zusammengefasst:
1. Nachts ganz klar: Abblendlicht (in Kombination mit dem Standlicht).
2. Aber auch tagsüber reicht nicht immer das "neue" und "tolle" Tagfahrlicht. Dies soll nur zur Unterstützung bei guter Sicht dienen, dass auch Fahrzeuge mit dunkler Farbe - oder in Waldabschnitten - leichter und früher wahrgenommen werden können. Auch tagsüber ist es zeitweise erforderlich das ABBLENDLICHT einzuschalten, z.B. wenn es regnet! Alternativ Standlicht + NSW
3. Und die NSW und NSL dürfen auch nur unter bestimmten Voraussetzungen eingeschaltet werden, nicht einfach weil es "besser"/"cooler" aussieht!
Dazu gibt es eine Regelung in der STVO. Moment, jetzt kommt "viel" Text
STVO-Auszug
§17 Beleuchtung
(1) Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. Die Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder verschmutzt sein.
(2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. Wenn nötig ist entsprechend langsamer zu fahren.
(2a) Wer ein Kraftrad führt, muss auch am Tag mit Abblendlicht oder eingeschalteten Tagfahrleuchten fahren. Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, ist Abblendlicht einzuschalten.
(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlussleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.
Kurzum: bei Dämmerung/Dunkelheit, aber auch bei REGEN/diesigem Wetter (Nebel) oder starker Bewölkung MUSS(!) mit Licht gefahren werden. Es gibt hier viele, die bei Regen und eingeschränkter Sicht ohne Licht fahren und deswegen (dunkles Fahrzeug) von anderen später wahrgenommen werden können. Die meisten sind dann auch noch so "beratungsresistent", dass sie trotz "aufblenden" anderer Verkehrsteilnehmer bzw. mehrheitlicher Autos mit eingeschaltetem Licht ihr Licht nicht einschalten - nach dem Motto "was wollen die, es ist doch Tag".
Alternativ kann bei Regen am Tag auch Standlicht und Nebelscheinwerfer (NSW) eingeschaltet sein. Allein mit STANDLICHT zu fahren ist jedoch nicht zulässig - da gibt's auch immer wieder Experten, die so fahren .
Die Nebelschlussleuchte (NSL) darf nur bei Sicht unter 50m (durch Nebel bedingt!) eingeschaltet werden, wobei die Geschwindigkeit anzupassen ist, afaik auf maximal 50 km/h. Hierzu gibt es Quellen im Netz, ich habe jedoch keine STVO-Regelung gefunden, nur Empfehlungen. Die NSL sind nicht als Ersatz zur den Schlussleuchten oder Bremsleuchten oder "weil es cool ist" einzuschalten!
Abschließend sei noch zu erwähnen, dass es wichtig ist, dass die Beleuchtung am Fahrzeug JEDERZEIT einsatzbereit sein sollte. Oftmals sieht man Fahrzeuge, bei dneen ein Scheinwerfer "dunkel" ist, obwohl "Licht an (Birne kaputt). Obwohl es meistens dunkel ist, "merken" es die Fahrer nicht und fahren km-lang/tagelang mit diesem Defekt. Zeitweise gibt es dann noch Leute, die den Defekt merken, und ersatzweise die NSW enschalten. Das ist auch nur sol lang OK, wie das Standlicht beidseitig noch funktioniert.
Auch nicht selten sieht man Fahrzeuge, bei denen die Schlussleuchten/Bremsleuchten nur teilweise/gar nicht funktionieren. Das ist besonders schlimm und kann im Ernstfall zu einem schweren Unfall führen, infolge dessen der Fahrer des Fahrzeuges mit dem Defekt - entgegen der einhelligen Meinung "wer auffährt ist immer schuld" - zumindest eine Teilschuld, wenn nicht sogar die volle Schuld und eine empfindliche Strafe bekommt.
Es sollte an jeden Fahrer nicht zu viel verlangt sein - zumindest in der "dunklen Jahreszeit" (Herbst, Winter) - regelmäßig, z.B. abends oder morgens die korrekte Funktion der Beleuchtung zu prüfen. Das geht am einfachsten, wenn man in Reihe zu anderen Fahrzeugen steht (oder in der Garage (Dunkelheit), da sieht man meist die Lichtkegel/Spiegelungen der Frontscheinwerfer. im Dunklen kann man dann auch gut Schlussleuchten/Bremsleuchten per Blick in den Rückspiegel testen, ansonsten reicht ein kurzer Rundgang um das Fahrzeug, um zumindest die Funktion der Schlussleuchten und Blinker (Warnblinkanlage eingeschaltet) zu prüfen.
Das ist das letzte Manko, was mir einfällt: Blinker sind auch manchmal defekt oder werden falsch/nicht genutzt!
Entweder Blinker vorn oder hinten defekt, merkt man zumindest bei älteren Fahrzeugen daran, dass der Blinker "schneller" blinkt, spätestens aber, wenn der Gegenverkehr einen komisch anguckt oder aufblendet, hupt oder es knallt.
Oder es gibt auch leider einige, die meinen Blinken sei "Stromverschwendung" bzw. nicht nötig, wenn man z.B. zum Überholen auf der Autobahn aus- oder einscheert. Dem ist aber nicht so, der Blinker ist definitiv dazu dar, um eine Richtungsänderung und einen Spurwechsel, sollte auch 10mal "hinten frei" sein, anzuzeigen.
Ihr seit nun gerne eingeladen, eure Meinung dazu abzugeben oder eure eigenen Erfahrungen rund um dieses Thema zu posten.
Ich hoffe ich komme nicht all zu sehr als "Moralapostel" rüber. Ich wollte einfach (nochmal) aufzeigen, welche Regelungen es rund ums "Licht am Fahrzeug" gibt und was für Folgen dessen Mißachtung haben kann.
Vielleicht kann der eine oder andere auch von Unfällen berichten, die wegen falschem/fehlenden Licht an Fahrzeugen passiert sind. Das wären dann abschreckende Beispiele
VG
Marcus
sicherheitsbewußter Renaultfahrer und Vater.
PS: Abschließend möchte ich die Frage in den Raum stellen, ob nicht sogar eine Lichtpflicht am TAG sinnvoll ist, wie es in vielen anderen Ländern der EU - Frankreich, Dänemark, Schweden(?) - bereits der Fall ist. Dann wäre das licht auch bei Regen (aber auch bei Sonnenschein) am Tag jederzeit an.