Regeln für Benutzung der Lichtanlage - NSW/NSL-Mißbrauch

Diskutiere Regeln für Benutzung der Lichtanlage - NSW/NSL-Mißbrauch im Forum Quasselecke/Offtopic im Bereich Klatsch und Tratsch - Hallo Leute, da jetzt die trübe Jahreszeit wieder beginnt und es auch am Tag manchmal schon notwendig wird/ist, das LICHT einzuschalten, möchte...

Lichtpflicht am Tag?

  • JA - absolut sinnvoll

    Stimmen: 17 44,7%
  • JA - bedingt sinnvoll (Kommentieren)

    Stimmen: 5 13,2%
  • Nein - Nicht sinnvoll (kommentieren)

    Stimmen: 10 26,3%
  • Mir egal - Ich fahr immer mit Licht

    Stimmen: 3 7,9%
  • Mir egal - Ich fahr nie mit Licht

    Stimmen: 3 7,9%

  • Umfrageteilnehmer
    38
MeganeMarcus81

MeganeMarcus81

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Hallo Leute,

da jetzt die trübe Jahreszeit wieder beginnt und es auch am Tag manchmal schon notwendig wird/ist, das LICHT einzuschalten, möchte ich aus diesem aktuellen Anlass mal an die Regelungen und die Mißachtung selbiger Aufmerksam machen :hi:

Oftmals fällt auf, dass Abblendlicht, Standlicht, NSW und NSL nicht bzw. falsch genutzt werden und eben nicht witterungsbedingt gehandelt wird, sondern eher danach, wie es "besser aussieht" :tease:
Die "Lichtautomatik" entbindet nicht von der Pflicht, das Licht witterungsbedingt manuell einzuschalten. In manchen Situationen mag es für den "Lichtsensor" hell genug sein, wobei die Sichtverhältnisse (Regen, Nebel) dennoch das Einschalten des Lichts erfordern!

Hier ganz kurz zusammengefasst:

1. Nachts ganz klar: Abblendlicht (in Kombination mit dem Standlicht).
2. Aber auch tagsüber reicht nicht immer das "neue" und "tolle" Tagfahrlicht. Dies soll nur zur Unterstützung bei guter Sicht dienen, dass auch Fahrzeuge mit dunkler Farbe - oder in Waldabschnitten - leichter und früher wahrgenommen werden können. Auch tagsüber ist es zeitweise erforderlich das ABBLENDLICHT einzuschalten, z.B. wenn es regnet! :top: Alternativ Standlicht + NSW

3. Und die NSW und NSL dürfen auch nur unter bestimmten Voraussetzungen eingeschaltet werden, nicht einfach weil es "besser"/"cooler" aussieht! :dash: :negative:

Dazu gibt es eine Regelung in der STVO. Moment, jetzt kommt "viel" Text :grin:

STVO-Auszug
§17 Beleuchtung

(1) Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. Die Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder verschmutzt sein.

(2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. Wenn nötig ist entsprechend langsamer zu fahren.

(2a) Wer ein Kraftrad führt, muss auch am Tag mit Abblendlicht oder eingeschalteten Tagfahrleuchten fahren. Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, ist Abblendlicht einzuschalten.

(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlussleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.

Kurzum: bei Dämmerung/Dunkelheit, aber auch bei REGEN/diesigem Wetter (Nebel) oder starker Bewölkung MUSS(!) mit Licht gefahren werden. Es gibt hier viele, die bei Regen und eingeschränkter Sicht ohne Licht fahren und deswegen (dunkles Fahrzeug) von anderen später wahrgenommen werden können. Die meisten sind dann auch noch so "beratungsresistent", dass sie trotz "aufblenden" anderer Verkehrsteilnehmer bzw. mehrheitlicher Autos mit eingeschaltetem Licht ihr Licht nicht einschalten - nach dem Motto "was wollen die, es ist doch Tag".

Alternativ kann bei Regen am Tag auch Standlicht und Nebelscheinwerfer (NSW) eingeschaltet sein. Allein mit STANDLICHT zu fahren ist jedoch nicht zulässig - da gibt's auch immer wieder Experten, die so fahren :dash:.

Die Nebelschlussleuchte (NSL) darf nur bei Sicht unter 50m (durch Nebel bedingt!) eingeschaltet werden, wobei die Geschwindigkeit anzupassen ist, afaik auf maximal 50 km/h. Hierzu gibt es Quellen im Netz, ich habe jedoch keine STVO-Regelung gefunden, nur Empfehlungen. Die NSL sind nicht als Ersatz zur den Schlussleuchten oder Bremsleuchten oder "weil es cool ist" einzuschalten!

Abschließend sei noch zu erwähnen, dass es wichtig ist, dass die Beleuchtung am Fahrzeug JEDERZEIT einsatzbereit sein sollte. Oftmals sieht man Fahrzeuge, bei dneen ein Scheinwerfer "dunkel" ist, obwohl "Licht an (Birne kaputt). Obwohl es meistens dunkel ist, "merken" es die Fahrer nicht und fahren km-lang/tagelang mit diesem Defekt. Zeitweise gibt es dann noch Leute, die den Defekt merken, und ersatzweise die NSW enschalten. Das ist auch nur sol lang OK, wie das Standlicht beidseitig noch funktioniert.

Auch nicht selten sieht man Fahrzeuge, bei denen die Schlussleuchten/Bremsleuchten nur teilweise/gar nicht funktionieren. Das ist besonders schlimm und kann im Ernstfall zu einem schweren Unfall führen, infolge dessen der Fahrer des Fahrzeuges mit dem Defekt - entgegen der einhelligen Meinung "wer auffährt ist immer schuld" - zumindest eine Teilschuld, wenn nicht sogar die volle Schuld und eine empfindliche Strafe bekommt.

Es sollte an jeden Fahrer nicht zu viel verlangt sein - zumindest in der "dunklen Jahreszeit" (Herbst, Winter) - regelmäßig, z.B. abends oder morgens die korrekte Funktion der Beleuchtung zu prüfen. Das geht am einfachsten, wenn man in Reihe zu anderen Fahrzeugen steht (oder in der Garage (Dunkelheit), da sieht man meist die Lichtkegel/Spiegelungen der Frontscheinwerfer. im Dunklen kann man dann auch gut Schlussleuchten/Bremsleuchten per Blick in den Rückspiegel testen, ansonsten reicht ein kurzer Rundgang um das Fahrzeug, um zumindest die Funktion der Schlussleuchten und Blinker (Warnblinkanlage eingeschaltet) zu prüfen.

Das ist das letzte Manko, was mir einfällt: Blinker sind auch manchmal defekt oder werden falsch/nicht genutzt!

Entweder Blinker vorn oder hinten defekt, merkt man zumindest bei älteren Fahrzeugen daran, dass der Blinker "schneller" blinkt, spätestens aber, wenn der Gegenverkehr einen komisch anguckt oder aufblendet, hupt oder es knallt.
Oder es gibt auch leider einige, die meinen Blinken sei "Stromverschwendung" bzw. nicht nötig, wenn man z.B. zum Überholen auf der Autobahn aus- oder einscheert. Dem ist aber nicht so, der Blinker ist definitiv dazu dar, um eine Richtungsänderung und einen Spurwechsel, sollte auch 10mal "hinten frei" sein, anzuzeigen. :top:


Ihr seit nun gerne eingeladen, eure Meinung dazu abzugeben oder eure eigenen Erfahrungen rund um dieses Thema zu posten.
Ich hoffe ich komme nicht all zu sehr als "Moralapostel" rüber. Ich wollte einfach (nochmal) aufzeigen, welche Regelungen es rund ums "Licht am Fahrzeug" gibt und was für Folgen dessen Mißachtung haben kann.

Vielleicht kann der eine oder andere auch von Unfällen berichten, die wegen falschem/fehlenden Licht an Fahrzeugen passiert sind. Das wären dann abschreckende Beispiele :top:

VG

Marcus

sicherheitsbewußter Renaultfahrer und Vater. :hi:

PS: Abschließend möchte ich die Frage in den Raum stellen, ob nicht sogar eine Lichtpflicht am TAG sinnvoll ist, wie es in vielen anderen Ländern der EU - Frankreich, Dänemark, Schweden(?) - bereits der Fall ist. Dann wäre das licht auch bei Regen (aber auch bei Sonnenschein) am Tag jederzeit an.
 
G

Gessi

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Ich hab mit 'Nein, nicht sinnvoll' gestimmt, da es seit einer Zeit Tagfahrlicht gibt. Das halte ich für absolut ausreichend.

:hi:
 
MeganeMarcus81

MeganeMarcus81

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Gessi schrieb:
Ich hab mit 'Nein, nicht sinnvoll' gestimmt, da es seit einer Zeit Tagfahrlicht gibt. Das halte ich für absolut ausreichend.

:hi:

Nun, Tagfahrlicht schön und gut, aber bei starkem Regen hilft das doch recht schwache TFL (außer es sind die extrem hellen LED's bei Audi & Co.) auch wenig. Das TFL ist lediglich dazu gedacht, dass man bei guter Sicht in Wäldern/ schlecht einsehbaren Flecken Deutschlands eben am TFL ein (dunkles)Fahrzeug leichter wahrnehmen kann.

Nicht umsonst schreibt die STVO Licht bei Tag & Regen vor. Da imho diese Regelung aber von einigen nicht richtig beherzigt wird (wozu Licht bei Regen?), könnte man diese Leute nur mit einer generellen Lichtpflicht zum "Licht zwingen". Manche Leute muss man halt zu ihrem "Glück zwingen". So schon in anderen Ländern geschehen!
 
A

Anonymous

Guest
Ich habe auch mit Nein gestimmt. Das Tagfahrlicht reicht zum gesehen werden vollkommen aus und auch nur dafür ist es da. Nicht zum Ausleuchten der Strasse.. Beim Clio meiner Frau werde ich fast blind wenn wir morgens im dunkeln zur Arbeit fahren. Wir stehen Nase an Nase und das TFl geht ja erstmal an bis sie auf Ablendlicht schaltet. Also von zu schwach kann keine Rede sein. Auch haben viele Mittlerweile eine Lichtautomatik drin die ab einem gewissen Wert das Abblendlicht einschaltet.
Ich vermute mal das Gesetz ist auch ein veraltetes Relikt was seit bestehen nicht überarbeitet wurde und das TFL noch gar nicht berücksichtigt. Kann mich darin aber auch irren.
Nach deiner Beschreibung wäre der Sinn eines Tagfahrlichtes völlig überflüssig. Dann kann man auch generell am Tag mit Abblendlicht fahren.

:hi:
P.S. Bevor man die Autofahrer mit sowas nötigt, sollte man sich mal die Radfahrer vornehmen . Die nietet man manchmal fast um weil viele ohne Licht und mit dunkler Kleidung durch die Gegend eiern.
By the Way, wieso brauchen die eigentlich kein Tagfahrlicht am Rad zu haben ?
 
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Gessi

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MeganeMarcus81 schrieb:
Nicht umsonst schreibt die STVO Licht bei Tag & Regen vor. Da imho diese Regelung aber von einigen nicht richtig beherzigt wird (wozu Licht bei Regen?), könnte man diese Leute nur mit einer generellen Lichtpflicht zum "Licht zwingen". Manche Leute muss man halt zu ihrem "Glück zwingen". So schon in anderen Ländern geschehen!
Genau solche Reglements finde ich zum Kotzen!
Wo bleibt die Eigenverantwortung der Fahrer? Alles immer erzwingen zu müssen, ist 'bull shit' (meine Meinung).

:hi:
 
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Anonymous

Guest
Das würde genauso funktionieren wie die Einhaltung unserer Boardregeln. Wenn's nicht juckt, der kratzt sich auch nicht.
 
Hunter18180

Hunter18180

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Bedingt Sinnvoll.... Ich habe mein Motorrad ganzjährig angemeldet und sobald es über 14°C hat fahre ich mit dem Ding. Die Lichtpflicht für Motorräder wurde eingeführt um besser gesehen zu werden und um sich von PKW ab zu heben. Somit gehen die Motorräder leider unter. Zumal genug PKW draußen rum fahren bei denen eh nur ein Ablendlicht funktioniert..... :ireful:
 
Hunter18180

Hunter18180

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Trinomic schrieb:
I
Bevor man die Autofahrer mit sowas nötigt, sollte man sich mal die Radfahrer vornehmen . Die nietet man manchmal fast um weil viele ohne Licht und mit dunkler Kleidung durch die Gegend eiern.
By the Way, wieso brauchen die eigentlich kein Tagfahrlicht am Rad zu haben ?


Da bin ich voll bei dir. Zumal die meist sowas von unberechenbar unterwegs sind. Vorallem die "Dauerradfahrer" die auch wissen das sie das schwächere Glied sind und fast immer vor Gericht Recht bekommen.
Und dann noch mit Musik auf den Ohren. Hier im ländlichen Bereich nicht so das Problem aber auch da gibt´s Fälle die ich eigentlich zu gerne umgenietet hätte.... :diablo:
 
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Anonymous

Guest
AW: Regeln für Benutzung der Lichtanlage - NSW/NSL-Mißbrauch

Sorry aber wer das TFL nicht sieht, dass selbst beim Renault schon ordentlich hell ist, der sollte dringendst überlegen den Lappen abzugeben!
 
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RS-Franky

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Lichtpflicht ja, sofern man zwischen TFL und ABL wählen kann.
 
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BMGT911

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Interessantes Thema, da kann man Stunden diskutieren. ich hätte auch Lust mehr zu sagen, aber dazu habe ich aktuell nicht die Zeit, Ich möchte aber grade bei Thema TFL darauf hinweisen, das die Heckpartie des Autos nicht leuchtet und genau dort kann bei schlechter Sicht und ausgeschaltetem Licht, das Problem von hinten kommen, denn grade bei Regen am Tag wo ich mich auf der Autobahn mit 150 durchaus noch sicher fühle kann ein anderer bei 80 schon die Krise mit Aquaplaning bekommen, hat er dann kein Licht an, freut mich das meist wenig. Das Problem ist ebenso in Wäldern.

Viel schlimmer als Tagfahrlicht und Co sind aber die dauerhaft beleuchteten Armaturen einiger neuer Autos. Früher war klar, wenn im Tacho nichts leuchtet hab ich auch kein Licht an, Heute vergessen das einige. Vor allem in großen Städten leuchten immer die Laternen, also sieht man meist genug. Ich sehe oft das dann ohne Licht los gefahren wird. das ist gar nicht schön.

Aber nochmal was, was ich albern finde.
Die Nutzung der Nebelschlussleuchte setzt eine Höchstgeschwindigkeit von 50 voraus. Warum???
Wenn auf der Autobahn schlechte Sicht durch Regen ist, ist nicht unbedingt gesagt, das man nicht auch 80 fahren kann. Die NSL ist dann in dem Fall ein sehr gutes Mittel um gesehen zu werden. Aber diese Regelung ist auch schon ewig alt und nicht mehr ganz zeitgemäß, die Blendwirkung heutiger NSL ist doch zu Vernachlässigen.

Aber ansonsten gäbe es wichtigere Themen als das Licht, alljährlich finden im Oktober kostenlose Lichttest statt, kann man über all machen und darüber wird auch ordentlich aufgeklärt. Denn viele Werkstätten checken bei Reifenwechsel auch meist gleich noch das Licht um in der Dunklen Jahreszeit gesehen zu werden.


VIEL WICHTIGERE Themen sind eher:
- das RECHTSFAHRGEBOT (das mittlerweile fast durchgängig ignoriert wird, weil man denkt man kommt nicht mehr rüber),
- Das Telefonieren am Steuer ebenso das Rauchen (beide Dinge haben nach meinen Eindruck seit den letzten 5 Jahren ordentlich zugelegt,
- das Reisverschlussprinzip vor Baustellen und in Städten
- und was ist eine Rettungsgasse


Lichtpflicht sinnvoll??? Ich glaube nicht, wie viel sind wegen nicht eingeschaltetem Licht in den letzten Jahren gestorben, das wird doch verschwinden gering sein.
 
MeganeMarcus81

MeganeMarcus81

Megane-Fahrer
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Re: AW: Regeln für Benutzung der Lichtanlage - NSW/NSL-Mißbrauch

Cruexi schrieb:
Sorry aber wer das TFL nicht sieht, dass selbst beim Renault schon ordentlich hell ist, der sollte dringendst überlegen den Lappen abzugeben!

Nun, es geht nicht nur darum von vorne "gesehen zu werden", es geht bei Regen auch darum "von hinten gesehen zu werden". Und das kann imho nur das Abblendlicht bzw. die Schlussleuchten/Reflektoren leisten.
Zumal auch bei starkem Regen das TFl nicht ausreicht, um durch die "Regenwand" noch genügend nach vorne zu sehen.

Ich spreche jetzt nicht von Sonnenschein, oder leichter Bewölkung, ich reden von solchen Tagen/Stunden/Minuten, wo man aufgrund einer dunklen/schwarzen Wolkendecke im Büro schon fast das Licht anmachen muss und es zudem noch STRAK regnet. Imho versagt da das TFL, da es eine begrennzte Vorwärtsreichweite hat.

Und ich rede halt auch von solchen Situationen, wo Leute trotz Dunkelheit kilometerlang OHNE LICHT auf der AUTOBAHN fahren, obwohl diverse Autofahrer immer wieder aufblenden, um zu sagen: "hey, mach doch mal den Licht an, es ist dunkel". :dash: :dash: :dash: :negative:

So selbst erlebt letztes Jahr auf der A7 von Hamburg nach Kassel, morgens früh. Solche Lichtverweigerer würde man nicht haben, wenn es am Auto nur eine Einstellung gäbe:

Motor aus -> Licht aus!
Motor an -> Licht an!
 
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Anonymous

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AW: Regeln für Benutzung der Lichtanlage - NSW/NSL-Mißbrauch

Und Du möchtest hier nun 20 Leute im Forum bekehren, und den Zeigefinger schwingen für sowas?

Ich seh es wie BMGT wir haben andere Probleme auf der Straße!
 
TalbotMatra

TalbotMatra

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interessant ist, dass aus dem Passus der STvO:
"(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren."
in diesem Thread auf einmal das hier wurde:
"Kurzum: bei Dämmerung/Dunkelheit, aber auch bei REGEN/diesigem Wetter (Nebel) oder starker Bewölkung MUSS(!) mit Licht gefahren werden."

Es ist absoluter Quatsch, dass bei Regen mit Abblendlich gefahren werden muss! Erst, wenn durch Regen die Sicht erheblich behindert wird, besteht die Pflicht, das Abblendlicht anzuschalten! :cop:

Ciao
Lars
 
Thema: Regeln für Benutzung der Lichtanlage - NSW/NSL-Mißbrauch
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