Rücklicht beim Tagfahrlicht

Diskutiere Rücklicht beim Tagfahrlicht im Forum Elektronik im Bereich Technik - Guten Tag zusammen, ich habe noch nichts brauchbares zu dem Thema gefunden... Hat schonmal jemand versucht das Rücklicht zusammen mit dem...
ragg

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Hilft dir zwar bei deinem Problem nicht weiter, aber bei BMW ist das Rücklicht auch bei Tagfahrlicht an. Und zwar leicht gedimmt.
Verboten ist es also nicht...
 
14th Brooklyn

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orange_gruen schrieb:
Naja ich finde es immer wieder erstaunlich was alles verboten ist. Da kricht man einen aufn Deckel, wenn man zu viel Licht an hat, aber wenn einer überhaupt kein Licht an hat bei den aktuellen Wetterverhältnissen gibt es kein Gesetz dafür. Naja da wird sich Deutschland wohl niemals ändern.

[...]

Einen schönen Tag...der Kai

Das Gesetz sagt, dass "Nicht-Abblendlicht" vorn nicht aussreicht, um die Fahrbahn auszuleuchten. Deswegen ist es zur Kenntlichmachung von geparkten Fahrzeugen zulässig.

Warum nicht zum Fahren? Weil der deutsche Autofahrer in der Fahrschule gelernt hat, dass das nur zum Kenntlichmachung von geparkten Fahrzeugen ist. Wenn ihm nun ein Auto mit Haltelicht entgegenkommt, könnte er deswegen denken, "Der hält ja nur und fährt gar nicht", die Lage falsch einschätzen und somit das Unfallrisiko erhöhen. Das ist die Gesetzeslage wie sie aus den 30er Jahren übernommen und nicht verändert wurde.

Deswegen mussten, als vor ein paar Jahren das TFL erlaubt wurde auch sosätzliche Scheinwerfer / Leuchtmittel verbaut werden. So muss der Verkehrsteilnehmer laut den Gedanken des Gestzgebers nähmlich denken "Die Scheinwerfer leuchten zwar ungefähr genauso helle wie das Standlicht, aber nicht an den Stellen wo ein Auto dieses Typs sein Standlicht hat, also wird das TFL sein und der fährt ja sogar... dann passe ich mal besser auf". Immer wieder toll, welch Gedankengänge der Gesetzgeber dem durchschnittlichen Autofahrer ins Gehirn legt!

Und um diese Dichter und Denker hinter dem Steuer nicht zu überlaßten müssen beim TFL die Rückleuchten aus sein. Denn sonst könnte er es mit dem Abblendlicht (nur zum fahren) oder schlimmer noch dem gleich hellen Haltelicht verwechseln!

Nicht fragen... das sind Gesetze nicht Logik!!! :beach:
 
orange_gruen

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Ich glaube es gibt echt nichts komplizierteres auf dieser Welt, als die deutsche Gesetzeslage zum Thema Straßenverkehr. ^^
 
T7891

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Bei der ganzen Diskussion fällt mir noch ein, dass bei BMW (nur bei den neuen modellen, davor gabs kein TFL) das TFL auch mit den Rückleuchten gekoppelt ist, so ganz verboten kann dass also nicht sein...

edit: zu langsam, man sollte keine Tabs aufmachen die man nicht sofort liest ;)
 
14th Brooklyn

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Was ich mir vorstellen kann, ist, dass BMW durch die Dimmung eine Sondergenehmigung für die Serienverwendung durch das Verkehrministerium bekommen hat. So war das damals auch bei den ersten Xenon-Scheinwerfern und LED Rückleuchten, die ja heute Standart sind.

Alles Gute,

Burkhard
 
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Oliver

Guest
orange_gruen schrieb:
...Zu meiner Frage, es ging mir ja darum, dass ich vorne das TFL anhabe, weil es natürlich auch optisch etwas mehr hermacht.....


Ich werde den Eindruck nicht los, dass es Dir hauptsächlich darum geht, dass es bei Dir anders ist als bei den anderen, damit es optisch was hermacht... :grin:
 
orange_gruen

orange_gruen

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Hehe, naja sagen wir mal so: Ich hätte gerne permanent die Rücklichter an, aber dennoch würde ich gerne das Tagfahrlicht nutzen wenn ich es dann schon habe.
 
Meganus

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orange_gruen schrieb:
Hehe, naja sagen wir mal so: Ich hätte gerne permanent die Rücklichter an, aber dennoch würde ich gerne das Tagfahrlicht nutzen wenn ich es dann schon habe.

Der Modus "Tagfahrlicht" läasst sich über Funktion des Bordcomputers auch ausschalten. Dann haste wieder deine altbekannte und gelliebte Schaltung alles wieder beleuchtet zuhaben - vorne sowie auch hinten :yahoo:
 
O

Oliver

Guest
Ja, aber dann hat er ja wieder nur das normale, uncoole Abblendlicht....

Sinn des Tagfahrlichts ist ja, dass alle anderen Leuchten (Begrenzungslichter, Nummerschildbeleuchtung, Tacho- und Schalterbeleuchtungen, etc.) ausgeschaltet sind, was deren Lebensdauer verlängert und den Kraftstoffverbrauch senken soll.
 
Meganus

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Oliver schrieb:
Ja, aber dann hat er ja wieder nur das normale, uncoole Abblendlicht....

Sinn des Tagfahrlichts ist ja, dass alle anderen Leuchten (Begrenzungslichter, Nummerschildbeleuchtung, Tacho- und Schalterbeleuchtungen, etc.) ausgeschaltet sind, was deren Lebensdauer verlängert und den Kraftstoffverbrauch senken soll.


Dein Glaube in allen Ehren, aber weder das Eine oder das Andere waren wohl ein Grund für die Einführung des Tagfahrlichtes. Es gibt wohl nur einen sinnvollen Grund dafür, nämlich die frühzeitige Erkennung bzw. Wahrnahme eines entgegenkommenden Fahrzeuges. Nur mal so am Rande erwähnt, die Gene dieser Einrichtung "Tagfahrlicht" entstammen dem Rennsport, wo die schnelleren Fahrzeuge ( bereits in den 70ger Jahren des vergangenen Jahrhunderts) mit eingeschaltenem Fahrlicht fuhren wobei die Rückleuchten ohne Funktion waren.

Meganus
 
O

Oliver

Guest
Was ist denn dann der Grund für die Einführung? Glaubst Du im Ernst, dass die Erkennbarkeit der speziellen Tagfahrleuchten am Tage besser ist als die des Abblendlichts? Das sind doch beim MéganeIII nur so stinknormale 08/15 21W-Birnen.... :sarcastic:

Natürlich geht es um die Erkennbarkeit am Tag, aber dann könnte man ja auch mit dem ganz normalen Abblendlicht fahren. Aus den oben genannten Gründen (Haltbarkeit, Stromverbrauch) gibt es die Tagfahrlichschaltungen, bei denen nur die vorderen Lampen leuchten und der Rest nicht, weil ja nicht benötigt. Ich weiss nicht was daran nicht korrekt sein soll???
 
Devil-D

Devil-D

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Nö, aber die EU schreibt dies in Kürze für alle Fahrzeuge als Pflicht vor...d. h. du hast automatisch das Tagfahrlicht an, ob du willst oder nicht.

Und wenn du das Ablendlicht nutzen willst...bitte schön....

Aber damit soll in der Tat die Erkennbarkeit von zB dunklen Autos in Waldgegenden oder anderen Flecken Deutschlands erleichtert werden....

Unangenehmer Nebeneffekt...die Motorradfahrer gehen damit unter, denn die Lichtpflicht für selbige wird aus eben diesem Grund eingeführt....
 
O

Oliver

Guest
Devil-D schrieb:
.....Unangenehmer Nebeneffekt...die Motorradfahrer gehen damit unter, denn die Lichtpflicht für selbige wird aus eben diesem Grund eingeführt....


Das sehe ich auch als ungünstig an.
 
MeganeMarcus81

MeganeMarcus81

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orange_gruen schrieb:
Naja ich finde es immer wieder erstaunlich was alles verboten ist. Da kricht man einen aufn Deckel, wenn man zu viel Licht an hat, aber wenn einer überhaupt kein Licht an hat bei den aktuellen Wetterverhältnissen gibt es kein Gesetz dafür. Naja da wird sich Deutschland wohl niemals ändern.

Das ist so nicht richtig! :negative:

In § 17 Satz 3 STVO ist ganz klar geregelt, dass auch am TAG witterungsbedingt (Regen, Schnee, Nebel) das Abblendlicht einzuschalten ist.

STVO § 17
[...]
(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlussleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.

Infolgedessen würde bei einem Unfall, der wegen nicht eingeschaltetem Licht bei Regen am Tag passiert, der "Lichtverweigerer" zumindest eine Teilschuld bekommen.

Selbiges gilt bei defekter und/oder verdreckten Scheinwerfer, Rückleuchten.
Die Dinger sind dazu da, um gesehen zu werden und zu sehen, nicht um darauf Dreck anzusammeln - Sieht man gerade im Winter auch oft, dass Scheinwerfer/Rückleuchten dreckig/voll Schnee sind :negative:
 
Thema: Rücklicht beim Tagfahrlicht

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