ragg
Megane-Kenner
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Hilft dir zwar bei deinem Problem nicht weiter, aber bei BMW ist das Rücklicht auch bei Tagfahrlicht an. Und zwar leicht gedimmt.
Verboten ist es also nicht...
Verboten ist es also nicht...
orange_gruen schrieb:Naja ich finde es immer wieder erstaunlich was alles verboten ist. Da kricht man einen aufn Deckel, wenn man zu viel Licht an hat, aber wenn einer überhaupt kein Licht an hat bei den aktuellen Wetterverhältnissen gibt es kein Gesetz dafür. Naja da wird sich Deutschland wohl niemals ändern.
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Einen schönen Tag...der Kai
orange_gruen schrieb:...Zu meiner Frage, es ging mir ja darum, dass ich vorne das TFL anhabe, weil es natürlich auch optisch etwas mehr hermacht.....
orange_gruen schrieb:Hehe, naja sagen wir mal so: Ich hätte gerne permanent die Rücklichter an, aber dennoch würde ich gerne das Tagfahrlicht nutzen wenn ich es dann schon habe.
Oliver schrieb:Ja, aber dann hat er ja wieder nur das normale, uncoole Abblendlicht....
Sinn des Tagfahrlichts ist ja, dass alle anderen Leuchten (Begrenzungslichter, Nummerschildbeleuchtung, Tacho- und Schalterbeleuchtungen, etc.) ausgeschaltet sind, was deren Lebensdauer verlängert und den Kraftstoffverbrauch senken soll.
Devil-D schrieb:.....Unangenehmer Nebeneffekt...die Motorradfahrer gehen damit unter, denn die Lichtpflicht für selbige wird aus eben diesem Grund eingeführt....
orange_gruen schrieb:Naja ich finde es immer wieder erstaunlich was alles verboten ist. Da kricht man einen aufn Deckel, wenn man zu viel Licht an hat, aber wenn einer überhaupt kein Licht an hat bei den aktuellen Wetterverhältnissen gibt es kein Gesetz dafür. Naja da wird sich Deutschland wohl niemals ändern.
STVO § 17
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(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlussleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.