Hallo
Ich hab auch vor die H&R Federn zu verwenden mit orig. Felgen und 20mm Spurverbreiterungen.
Für vorne 18mm und hinten 20mm gibt es bei H&R sogar ein ABE für Serienbereifung.
25er und 30er gibt es zwar auch sind aber nur Zugelassen bis 900 Kg Achslast.
Laut dem Gutachten sollten orig. Räder mit den 35er Federn und den 20mm Spurplatten
überhaupt kein Problem darstellen.
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Erst ab 20mm aufwärts sind laut dem Gutachten Arbeiten an den Radhäusern vorgesehen
(EA2) Eine ausreichende Abdeckung der Rad-/Reifenkombination an Achse 1 ist durch
Anbau von 10mm auftragenden und dauerhaft befestigten Radabdeckungsverbreiterungen
im Bereich von 30 Grad nach vorne und 50 Grad nach hinten
(zu der senkrechten Mittelachse des Rades) herzustellen.
Die gesamte Breite der Umrüstkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.)
(H 5) Die geschraubten 25 und 30mm breiten Distanzringe sind bis zu einer Radlast
von 900 kg zugelassen.
EB1) Eine ausreichende Abdeckung der Rad-/Reifenkombination an Achse 2 ist durch
Anbau von 5mm auftragenden und dauerhaft befestigten Radabdeckungsverbreiterungen
im Bereich von 30 Grad nach vorne und 50 Grad nach hinten
(zu der senkrechten Mittelachse des Rades) herzustellen.
Auf ein einwandfreies Schließen der hinteren Türen ist dabei zu achten.
Die gesamte Breite der Umrüstkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
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Gutachten AUSZUG H&R
20mm mit 225/45 auf 17“ Auflagen : A1), H1), H2), H3), H4), H7)
A 1) Die Einschraublänge aller Befestigungselemente muß mind. 6,5 Umdrehungen
betragen.
H 1) Die Verwendbarkeit von Schneeketten wurde nicht überprüft.
H 2) Es bestehen keine technischen Bedenken gegen die Verwendung von serienmäßigen
oder anderen Rad-/Reifenkombinationen bis zu den o.a. (Grenz-) Rad-/Reifenkombinationen
in Verbindung mit den beschriebenen Distanzringen, wenn folgende
Bedingungen eingehalten sind:
Es liegen gesonderte geeignete Gutachten für die Rad-/Reifenkombinationen vor
und die dort aufgeführten Auflagen sind eingehalten, z.B. Auflagen hinsichtlich
ausreichender Freigängigkeit und Radabdeckungen. Zusätzlich sind die o.a. Auflagen
zu beachten und ggf. anzuwenden.
Bei Verwendung von anderen Rad-/Reifenkombinationen ist deren Eignung (Freigängigkeit,
Fahrverhalten usw.) gesondert zu überprüfen bzw. nachzuweisen.
Verwendung der Distanzringe an der Vorder- und Hinterachse, oder nur an der
Hinterachse. Weiterhin ist es möglich Distanzringe mit unterschiedlicher Breite
an Vorder- und Hinterachse zu kombinieren. Zum Beispiel: Achse 1 Distanzringe
mit 18 mm Breite / Achse 2 Distanzringe mit 25 mm Breite.
Bei Verwendung von anderen als in der Tabelle in Auflage A1) angegebenen
Rädern ist deren Eignung (Einschraubtiefe der Bef.-Elemente) gesondert zu
überprüfen bzw. nachzuweisen.
Es bestehen keine technischen Bedenken gegen die zusätzliche Verwendung von
geprüften Fahrwerkstieferlegungen (mit Teilegutachten oder ABE).
Bei Fahrwerkstieferlegungen mit geänderten serienmäßigen Endanschlägen ist
die Eignung der Umrüstung gesondert zu überprüfen bzw. nachzuweisen.
H 3) Die Befestigungselemente von Umrüstungen mit gesteckten Distanzringen sind
nach ca. 100 km Fahrtstrecke mit einem geeigneten Drehmomentschlüssel
nachzuziehen.
Die Befestigungselemente von Umrüstungen mit geschraubten Distanzringen sind
nach ca. 100 km Fahrtstrecke und nach Demontage der Räder mit einem
geeigneten Drehmomentschlüssel nachzuziehen.
Nach weiteren 100 km sind die Befestigungselemente der Räder nachzuziehen.
H 4) Hinsichtlich der Spurweitenänderung von mehr als + 2% liegt ein Laborbericht
über die ausreichende Betriebsfestigkeit vor (Nr. 09-00053-CP-GBM-00 der
TÜV SÜD Automotive GmbH vom 19.01.2009).
H 7) Die 18 und 20mm breiten Distanzringe sind nicht in Verbindung mit Stahlrädern
zugelassen.
Gruß
Skorpi