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Anonymous
Guest
Tschehsn schrieb:Das mit den 3 Minuten ist auch ein Märchen.
Wenn man zum Beispiel vor ein Haus im Parkverbot hält, um eine Waschmaschine, oder ein Klavier in den 6. Stock zu tragen, dauert das länger als 3 Minuten.
Es dauert einfach so lange, wie es dauert. Punkt.
Ausladen wäre da kein Thema. Aber dann muss der Wagen nach dem ausladen weg. Um die Waschmaschine in deine Wohnung zu tragen brauchste das Auto nicht.
So mal was aus'm Netz und dann Schluss mit Off:
Das Parkverbot ist in Deutschland nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) mittels Verkehrszeichen und nach § 12 StVO geregelt. Dort ist auch das Parken definiert: „Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.“ Überall, wo ein Haltverbot angeordnet ist, darf auch nicht geparkt werden
Quelle:Wikipedia