Standlicht an beim Parken?

Diskutiere Standlicht an beim Parken? im Forum Elektronik im Bereich Technik - Hab da mal ne Frage. Wie kann ich das Standlicht beim geparkten Megane eingeschaltet lassen? Wenn ich das Standlicht eingeschaltet lasse, dann den...
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Anonymous

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Tschehsn schrieb:
Das mit den 3 Minuten ist auch ein Märchen.

Wenn man zum Beispiel vor ein Haus im Parkverbot hält, um eine Waschmaschine, oder ein Klavier in den 6. Stock zu tragen, dauert das länger als 3 Minuten.
Es dauert einfach so lange, wie es dauert. Punkt.


Ausladen wäre da kein Thema. Aber dann muss der Wagen nach dem ausladen weg. Um die Waschmaschine in deine Wohnung zu tragen brauchste das Auto nicht. :grin:

So mal was aus'm Netz und dann Schluss mit Off:
Das Parkverbot ist in Deutschland nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) mittels Verkehrszeichen und nach § 12 StVO geregelt. Dort ist auch das Parken definiert: „Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.“ Überall, wo ein Haltverbot angeordnet ist, darf auch nicht geparkt werden
Quelle:Wikipedia
 
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Anonymous

Guest
Trinomic schrieb:
froema schrieb:
Das Halten beinhaltet auch das Parken. Sonst dürfte man ja im absolutem Halteverbot (das Schild mit dem roten Kreuz, rot umrandet auf blauem Hintergrund) auch parken.
Das ist schon sehr eindeutig. Bei uns geht derzeit die Diskussion durch die Stadt, ob eine solche Ordnungswiedrigkeit auch bestraft werden sollte oder nicht.
Sollte dies nun bestraft werden, muss ich mir ja etwas einfallen lassen, wie ich mein Auto beleuchte.
Und bevor jemand behauptet, dass Renault das nie hatte, der sollte sich mal einen R4 oder R5 anschauen. Dort gab es extra einen kleinen Hebel für das Parklicht.


Nicht jedes haltende Auto parkt. Aber jedes Parkende Auto hält. Also ist auch klar das im Halteverbot auch nicht geparkt werden darf. Im Parkverbot darf man auch mal halten, austeigen .Aber nach 3 Minuten muss weitergefahren werden. Wer länger als 3 Minuten steht,parkt.
Ist wie mit alle Daumen sind Finger, aber nicht jeder Finger ist ein Daumen.

Aber verkauf den Renault. Bist ja eh nicht zufrieden und geh dir einen Golf holen. Der hat sowas.

Ich habe hier schon öfter gelesen, dass negative und objektive Kritik hier nicht erwünscht ist.
Ich habe die Mängel beschrieben und nicht gewertet.
Das Argument: "geh Dir einen Golf holen" ist so abgedroschen und zudem auch dumm.
Deine Belehrung zeigt zudem, dass Du Dich mit meiner Aussage nicht richtig auseinandergesetzt hast.

Ich habe nach einer Lösung gefragt, da es eine Verordnung gibt, die ein Parklicht erforderlich macht.
 
A

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Guest
Ich hatte als Anmerkung geschrieben das man wohl so eine Signallampe nutzen werden muss. Das ist in meinen Augen schon mal ein Lösungsansatz oder Irre ich mich. Ausserdem habe ich nicht kritisiert das du deinen Megane kritisierst. Das ist mir egal und kannst du machen wie du lustig bist. Ich habe auch nur deine Unzufriedenheit wiedergespiegelt. Auch das du dir einen Golf zulegst ist eine Lösung, weil der hat dein gewünschtes Parklicht. Wusste jetzt nicht welche es noch haben, sonst hätte ich ein anderes Beispiel genommen. Ist von mir auch nicht böse gemeint. Da in deinen anderen Post's ersichtlich ist, das du mit dem Megane nicht zufrieden bist und ihn dir nicht wiederkaufen würdest. Da kann man doch mal über einen Fahrzeugwechsel nachdenken und sich direkt einen holen der Parklicht hat.

Du hattest geschrieben:"Und bevor jemand behauptet, dass Renault das nie hatte, der sollte sich mal einen R4 oder R5 anschauen. Dort gab es extra einen kleinen Hebel für das Parklicht."
Behauptet hat es niemand. Also brauchst du es auch nicht vorwegzunehmen. Und ob es das früher gab oder nicht ist doch in deinem Problemfall unerheblich.

Aber schau dich mal auf dem deutschen Markt um wieviele Autos Parklicht haben. Sind es wirklich viele?(VW Konzern mal aussen vor).
 
A

Anonymous

Guest
@Trinomic
Danke für die Hilfe. Es hat mich bei meinem Problem wirklich weiter gebracht.
Sollte jemand noch zur eigentlichen Frage eine Idee haben, so lasse er es mich gerne auch per PN wissen. Vielleicht gibt es ja Nachrüstsätze oder andere Möglichkeiten aus dem Zubehör.
 
A

Anonymous

Guest
Ich möchte das Thema noch mal aufgreifen.
Ich habe mich schriftlich an die Rechtsabteilung eines großen Automobilclubs gewandt. Ich erhielt eine lange Antwort. Daher hier der entscheidende Auszug:

"Der interessanteste Aspekt ist aus unserer Sicht der Kauf und die Lieferung eines Fahrzeugs, das die Einschaltung eines Parklichts gar nicht ermöglicht. Wenn Sie hierauf beim Kauf nicht geachtet haben, geht dies möglicherweise zu Ihren Lasten. Unabhängig hiervon würde sich die Frage stellen, ob ein derartiges Fahrzeug als mangelhaft angesehen werden kann. Dies sind Rechtsfragen, deren Prüfung Ihnen letztlich wenig nützt. Sie müssen sich aber um eine Behebung des Problems auf Fahrzeugebene kümmern, auch wenn vermutlich bereits die Verjährung etwaiger Ansprüche gegenüber dem Renault-Händler eingetreten ist. War das Fahrzeug nicht beleuchtet und kommt es dadurch zu einem Unfall, ist zumindest von einer Mithaftung Ihrerseits auszugehen."

Damit ist klar, dass Renault Fahrzeuge ausliefert, die es einem nicht ermöglichen sein Fahrzeug vorschriftsmäßig zu beleuchten.
Es kann jeder für sich entscheiden, wie er darüber denkt.
Ich bin nach wie vor an einer technischen Lösung interessiert. Hat einer eine praktikable und zugelassene Idee?
 
Maulwurf

Maulwurf

Megane-Experte
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1.141
froema schrieb:
Ich möchte das Thema noch mal aufgreifen.
Ich habe mich schriftlich an die Rechtsabteilung eines großen Automobilclubs gewandt. Ich erhielt eine lange Antwort. Daher hier der entscheidende Auszug:

"Der interessanteste Aspekt ist aus unserer Sicht der Kauf und die Lieferung eines Fahrzeugs, das die Einschaltung eines Parklichts gar nicht ermöglicht. Wenn Sie hierauf beim Kauf nicht geachtet haben, geht dies möglicherweise zu Ihren Lasten. Unabhängig hiervon würde sich die Frage stellen, ob ein derartiges Fahrzeug als mangelhaft angesehen werden kann. Dies sind Rechtsfragen, deren Prüfung Ihnen letztlich wenig nützt. Sie müssen sich aber um eine Behebung des Problems auf Fahrzeugebene kümmern, auch wenn vermutlich bereits die Verjährung etwaiger Ansprüche gegenüber dem Renault-Händler eingetreten ist. War das Fahrzeug nicht beleuchtet und kommt es dadurch zu einem Unfall, ist zumindest von einer Mithaftung Ihrerseits auszugehen."

Damit ist klar, dass Renault Fahrzeuge ausliefert, die es einem nicht ermöglichen sein Fahrzeug vorschriftsmäßig zu beleuchten.
Es kann jeder für sich entscheiden, wie er darüber denkt.
Ich bin nach wie vor an einer technischen Lösung interessiert. Hat einer eine praktikable und zugelassene Idee?

Servus aus L.A. :hi:

Nimm einfach eine Warnlampe wie sie im Nutzfahrzeug eingesetzt werden und stelle sie Nachts hinter dein Fahrzeug somit wird der fließende Verkehr
ausreichend aufmerksam gemacht auf dein Fahrzeug . :tease:
Ist wahrscheinlich die einfachste Lösung und die wo am billigsten ist , weil technisch wird´s beim Meggi nicht machbar sein .



Servus vom Maulwurf :hi:
 
A

Anonymous

Guest
Ist echt nicht zu glauben. Da könnte man meinen man kauft ein "illegales" Auto. Aber nochmal, Maulwurf hat es ja auch angedeutet. Eine Warnlampe ins Heckfenster stellen. Hinter dem Auto halte ich für schlecht. Am nächsten Morgen wird da bestimmt keine mehr stehen. Ich schau mal im Netzt ob ich so ein Ding finde.
Vieleicht sowas in der Art?
http://www.youtube.com/watch?v=nLjDsWdK ... re=related
 
A

Anonymous

Guest
Naja, das Teil ist etwas übertrieben.
Im Zeitalter vor CAN-Bus wäre es recht einfach zu lösen gewesen.
Aber Danke für den Tipp.
 
KunaX

KunaX

Türaufmacher
Beiträge
8
Hi,

letzten wurde ich dann auch eines besseren belehrt, mit meiner Meinung, dass alle Autos ein "Parklicht" haben! (hatte vorher Autos aus dem VAG Regal) :blush:

Ich bin dann bei Versuch das Parklicht einzuschalten verzweifelt :nee: Bedienungsanleitung durchgeblätter aber nicht`s gefunden! :nee:
Habe dann mein Auto ohne Parklicht am Straßenrand abgestellt. (mit mulmigen gefühl im Bauch) Musste aber auch nicht lange dort stehen (30 -45 min)

Nach dem ich zu Hause war, habe ich dann hier im Forum die Antwort gefunden: Renault hat sowas garnicht verbaut!!!! :diablo: :negative:

Zum Glück benötige ich das Parklicht nicht so oft und kanns verkraften, trotzdem aber ein negativ punkt.

Frage an dei Forengemeinde. Ist dieses evtl. über CAN- Bus einstellbar /integrierbar ?

LG
 
A

Anonymous

Guest
Du hättest auch den Schalter auf Standlicht stellen können. Dann hättest du kein mulmiges Gefühl gehabt.
Um es nochmals zu sagen:Es gibt beim Megane kein Parklicht. Ende!
 
A

adi4you

Megane-Fahrer
Beiträge
276
die Nachricht der Rechtsabteilung ist unter diesen Umständen trotzdem sehr bedenklich.
Gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber haftbar gemacht werden kann man trotzdem :nee:
 
A

Anonymous

Guest
Wenn etwas nicht vorgeschrieben ist, warum soll man es dann einbauen. Würdest du als Firmeneigner auch nicht machen. Aber es gibt nunmal immer noch das Standlicht. Wofür soll es anders dasein als den Wagen als Hindernis zu "markieren"? Fahren darf man damit nicht.
 
C

charly59

Megane-Kenner
Beiträge
69
Hallo zusammen,
nur mal so in die Runde geschmissen.
S-MaX VON FORD Erstzul. 2008 hat ebenfalls kein Parklicht , genau wie Renault nur Standlicht.
Ergo sind alle Ford S-Max auch " illegal " :-) .
Ausserdem muss in Bereich der STVZO ein Fahrzeug kein Parklicht haben - es heisst lediglich das die Fahrzeuge abends ausreichend beleuchtet
sein müssen.
Ergo stelltste Dich unter eine Laterne - dann ist die Beleuchtung gegeben.

Grüsse vom Niederrhein
 
Thema: Standlicht an beim Parken?

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