thrakes
Megane-Profi
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Hi Community,
da es ja in manchen Threads wieder heiss her geht ob was wie und warum erlaubt ist, hier mal eine kleine Zusammenfassung von mir.
Momentan muss ich mich ja auch mit dem Thema auseinandersetzen, da ich vorhabe Kennzeichenbeleuchtungen von BMW an meinem
Wagen zu verbauen.
Auf die schriftliche Anfrage, ob dies zulässig sei, da die Leuchten ein E-Prüfzeichen besitzen, ABER eigentlich von BMW stammen, kam
folgende Antwort:
Dies habe ich mir von einem 2ten Prüfer bestätigen lassen, wenn ein Bauteil für seine Funktion abgenommen ist, sei es als Kennzeichenleuchte, Tagfahrlicht, Zusatzscheinwerfer etc und ein
E-Prüfzeichen besitzt, darf dieses an jedem Fahrzeug, ABER NUR IN DIESER FUNKTION eingesetzt werden.
Daher auch keinerlei Problem entweder die DevilEyes-KZ-Leuchten oder halt anderer Fabrikate nachzurüsten.
Zum Thema LED-Lampen und LED-Sofitten am Beispiel Tagfahrlicht...
Unser Tagfahrlicht IM Scheinwerfer hat seine Typgenehmigung nur in Kombination mit einer normalen Glühlampe erhalten.
Der TÜV streubt sich so sehr gegen die LED-Lampen, weil diese nicht die gleichen guten Eigenschaften wie eine normale Glühlampe erbringen.
Das Licht strahlt nicht gleichmäßig, sondern meist punktuell und im dümmsten Falle in einem blendenden Winkel. Bei Dämmerung sind sie teils schon
zu hell. Desweiteren erzeugen sie teils mehr Hitze (weil die niedrigere Stromaufnahme der LED durch einen Lastwiderstand ausgeglichen wird der halt
Hitze erzeugt) und verformen dadurch Scheinwerfer und Innenteile.
Das Problem dass es keine LED-Lampe auf dem Markt mit E-Prüfzeichen gibt ist nicht dass eine Prüfung zuviel kostet (Nachfrage beim KBA, keine 200 EUR eine Lampe zu testen),
auch nicht dass sich die Industrie gegen uns Autofahrer verschworen hat, sondern einfach
WEIL ES BISHER KEINE LED-LAMPE MIT ANNÄHREND GUTEN EIGENSCHAFTEN WIE EINE NORMALE GLÜHLAMPE GIBT!
In dem Moment, in welchem es eine LED-Glühlampe gibt, mit gleichmäßiger, homogener Ausstrahlung gibt, dürfte es sicher auch ein E-Prüfzeichen dafür geben.
Bis dato wird das Argument "weiß sieht aber schöner aus als gelb" wahrscheinlich trotzdem nicht als Argument bei Polizei und TÜV anerkannt.
Wer Leuchtmittel ohne Prüfzeichen in eine lichttechnische Einrichtung einbaut, verliert für diese die Freigabe.
Wer ein Fahrzeug bewegt, dass nicht über voll zugelassene Lichteinrichtungen verfügt, hat keine Betriebserlaubnis.
Was jeder für sich draus macht ist sein Bier
da es ja in manchen Threads wieder heiss her geht ob was wie und warum erlaubt ist, hier mal eine kleine Zusammenfassung von mir.
Momentan muss ich mich ja auch mit dem Thema auseinandersetzen, da ich vorhabe Kennzeichenbeleuchtungen von BMW an meinem
Wagen zu verbauen.
Auf die schriftliche Anfrage, ob dies zulässig sei, da die Leuchten ein E-Prüfzeichen besitzen, ABER eigentlich von BMW stammen, kam
folgende Antwort:
TÜV HESSEN schrieb:Sehr geehrter Herr xxx,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Zum Thema:
An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel. Alle lichttechnischen Einrichtungen müssen in amtlich genehmigter Bauart ausgeführt sein und ein Genehmigungszeichen für die jeweilige Leuchtenart tragen.
Die BMW-Leuchten erfüllen diese Anforderungen.
Wenn das hintere Kennzeichen ausreichend ausgeleuchtet ist, spricht der Verwendung der BMW-Leuchten nichts entgegen.
Dies habe ich mir von einem 2ten Prüfer bestätigen lassen, wenn ein Bauteil für seine Funktion abgenommen ist, sei es als Kennzeichenleuchte, Tagfahrlicht, Zusatzscheinwerfer etc und ein
E-Prüfzeichen besitzt, darf dieses an jedem Fahrzeug, ABER NUR IN DIESER FUNKTION eingesetzt werden.
Daher auch keinerlei Problem entweder die DevilEyes-KZ-Leuchten oder halt anderer Fabrikate nachzurüsten.
Zum Thema LED-Lampen und LED-Sofitten am Beispiel Tagfahrlicht...
Unser Tagfahrlicht IM Scheinwerfer hat seine Typgenehmigung nur in Kombination mit einer normalen Glühlampe erhalten.
Der TÜV streubt sich so sehr gegen die LED-Lampen, weil diese nicht die gleichen guten Eigenschaften wie eine normale Glühlampe erbringen.
Das Licht strahlt nicht gleichmäßig, sondern meist punktuell und im dümmsten Falle in einem blendenden Winkel. Bei Dämmerung sind sie teils schon
zu hell. Desweiteren erzeugen sie teils mehr Hitze (weil die niedrigere Stromaufnahme der LED durch einen Lastwiderstand ausgeglichen wird der halt
Hitze erzeugt) und verformen dadurch Scheinwerfer und Innenteile.
Das Problem dass es keine LED-Lampe auf dem Markt mit E-Prüfzeichen gibt ist nicht dass eine Prüfung zuviel kostet (Nachfrage beim KBA, keine 200 EUR eine Lampe zu testen),
auch nicht dass sich die Industrie gegen uns Autofahrer verschworen hat, sondern einfach
WEIL ES BISHER KEINE LED-LAMPE MIT ANNÄHREND GUTEN EIGENSCHAFTEN WIE EINE NORMALE GLÜHLAMPE GIBT!
In dem Moment, in welchem es eine LED-Glühlampe gibt, mit gleichmäßiger, homogener Ausstrahlung gibt, dürfte es sicher auch ein E-Prüfzeichen dafür geben.
Bis dato wird das Argument "weiß sieht aber schöner aus als gelb" wahrscheinlich trotzdem nicht als Argument bei Polizei und TÜV anerkannt.
Wer Leuchtmittel ohne Prüfzeichen in eine lichttechnische Einrichtung einbaut, verliert für diese die Freigabe.
Wer ein Fahrzeug bewegt, dass nicht über voll zugelassene Lichteinrichtungen verfügt, hat keine Betriebserlaubnis.
Was jeder für sich draus macht ist sein Bier