Megane 3 Wissenwertes zum Thema "Beleuchtungsanlagen" am Fahrzeug

Diskutiere Wissenwertes zum Thema "Beleuchtungsanlagen" am Fahrzeug im Forum Selbsthilfe im Bereich Tuning & Styling - Hi Community, da es ja in manchen Threads wieder heiss her geht ob was wie und warum erlaubt ist, hier mal eine kleine Zusammenfassung von mir...
thrakes

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Hi Community,

da es ja in manchen Threads wieder heiss her geht ob was wie und warum erlaubt ist, hier mal eine kleine Zusammenfassung von mir.
Momentan muss ich mich ja auch mit dem Thema auseinandersetzen, da ich vorhabe Kennzeichenbeleuchtungen von BMW an meinem
Wagen zu verbauen.

Auf die schriftliche Anfrage, ob dies zulässig sei, da die Leuchten ein E-Prüfzeichen besitzen, ABER eigentlich von BMW stammen, kam
folgende Antwort:

TÜV HESSEN schrieb:
Sehr geehrter Herr xxx,
vielen Dank für Ihre Anfrage.

Zum Thema:
An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel. Alle lichttechnischen Einrichtungen müssen in amtlich genehmigter Bauart ausgeführt sein und ein Genehmigungszeichen für die jeweilige Leuchtenart tragen.

Die BMW-Leuchten erfüllen diese Anforderungen.
Wenn das hintere Kennzeichen ausreichend ausgeleuchtet ist, spricht der Verwendung der BMW-Leuchten nichts entgegen.

Dies habe ich mir von einem 2ten Prüfer bestätigen lassen, wenn ein Bauteil für seine Funktion abgenommen ist, sei es als Kennzeichenleuchte, Tagfahrlicht, Zusatzscheinwerfer etc und ein
E-Prüfzeichen besitzt, darf dieses an jedem Fahrzeug, ABER NUR IN DIESER FUNKTION eingesetzt werden.
Daher auch keinerlei Problem entweder die DevilEyes-KZ-Leuchten oder halt anderer Fabrikate nachzurüsten.


Zum Thema LED-Lampen und LED-Sofitten am Beispiel Tagfahrlicht...

Unser Tagfahrlicht IM Scheinwerfer hat seine Typgenehmigung nur in Kombination mit einer normalen Glühlampe erhalten.
Der TÜV streubt sich so sehr gegen die LED-Lampen, weil diese nicht die gleichen guten Eigenschaften wie eine normale Glühlampe erbringen.

Das Licht strahlt nicht gleichmäßig, sondern meist punktuell und im dümmsten Falle in einem blendenden Winkel. Bei Dämmerung sind sie teils schon
zu hell. Desweiteren erzeugen sie teils mehr Hitze (weil die niedrigere Stromaufnahme der LED durch einen Lastwiderstand ausgeglichen wird der halt
Hitze erzeugt) und verformen dadurch Scheinwerfer und Innenteile.

Das Problem dass es keine LED-Lampe auf dem Markt mit E-Prüfzeichen gibt ist nicht dass eine Prüfung zuviel kostet (Nachfrage beim KBA, keine 200 EUR eine Lampe zu testen),
auch nicht dass sich die Industrie gegen uns Autofahrer verschworen hat, sondern einfach

WEIL ES BISHER KEINE LED-LAMPE MIT ANNÄHREND GUTEN EIGENSCHAFTEN WIE EINE NORMALE GLÜHLAMPE GIBT!

In dem Moment, in welchem es eine LED-Glühlampe gibt, mit gleichmäßiger, homogener Ausstrahlung gibt, dürfte es sicher auch ein E-Prüfzeichen dafür geben.

Bis dato wird das Argument "weiß sieht aber schöner aus als gelb" wahrscheinlich trotzdem nicht als Argument bei Polizei und TÜV anerkannt.


Wer Leuchtmittel ohne Prüfzeichen in eine lichttechnische Einrichtung einbaut, verliert für diese die Freigabe.
Wer ein Fahrzeug bewegt, dass nicht über voll zugelassene Lichteinrichtungen verfügt, hat keine Betriebserlaubnis.

Was jeder für sich draus macht ist sein Bier :drink:
 
paulos200

paulos200

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Aber für den Megane gibt es nach meinem aktuellen Wissen keine passenden Led Kennzeichleuchten die noch dazu ein E-Prüfzeichen haben. Die BMW passen ja ebenfalls nicht ohne Bastelei. Da kann ich mir nicht vorstellen das zurecht gebastelte Leuchten dann erlaubt sind. !?
 
TL_Alex

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Hat die Lampe ein E Zeichen
Wird diese nicht verändert.
Wird die StvZO erfüllt

Dann ist ein Lampe zulässig für den bestimmungsgemässen Gebrauch.


Moppedfahrer kennen sich da besser aus. Da macht man das seid 20 Jahren schon und länger.
 
A

Anonymous

Guest
Schön erklärt :ok: Wobei ja auch immer bei diesen Pseudoled's dransteht:"Im Strassenverkehr nicht zugelassen. Nur zu Showzwecken." Oder Ähnliches.
Muss wie du sagtest jeder selber wissen.
 
herr k

herr k

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paulos200 schrieb:
Die BMW passen ja ebenfalls nicht ohne Bastelei.

Die Bastelei findet hier aber an der Stoßstange statt und nicht an den Leuchten. Die Leuchten bleiben als Einheit in ihrer Funktion unangetastet.

TÜV schrieb:
Wenn das hintere Kennzeichen ausreichend ausgeleuchtet ist

Also ganz klare Sache, Leuchten in ihrer Funktion und Einheit unverändert erhalten und darauf achten das sie so wie vom TÜV gewünscht verbaut sind.
 
thrakes

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AW: Wissenwertes zum Thema "Beleuchtungsanlagen" am Fahrzeug

Genau so sieht das der gute Mann vom TÜV auch ;)
 
hazen

hazen

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und das schreibt jemand der seine Scheinwerfer auseinandergebaut hat um die Chrominlays zu lackieren?

Sorry aber irgendwas passt da nicht zusammen, gelle....

Somit ist es eigentlich Pupsi ob man wegen LED Birnen/Leuchten dran genommen wird oder weil man Bautechnisch seinen ganzen Scheinwerfer verändert hat und dieser somit in ganzer Wirkung seine Erlaubnis verliert.
 
infernalshade

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Es heißt doch eh das es jeder selber wissen muss?
Klar, die Wahrscheinlichkeit ist nicht ganz so hoch, dass sie dich erwischen, aber im Ernstfall kann's Ärger geben und mir ist es das nicht wert.
 
thrakes

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AW: Wissenwertes zum Thema "Beleuchtungsanlagen" am Fahrzeug

hazen schrieb:
und das schreibt jemand der seine Scheinwerfer auseinandergebaut hat um die Chrominlays zu lackieren?

Das ist Auslegungssache. Die relevanten Reflektionsbereiche, sprich Abblendlicht und Fernlicht sind original geblieben.
Lackiert wurden die oberen und unteren Inlays sowie die Aufnahmen hinter der TFL- und Blinkerbirne.

Rechtlich bewegt man sich dabei in einer Grauzone, da eine andere Farbe nicht die Funktion beeinträchtigt, es aber dennoch eine Veränderung an einem geprüften Teil ist.

Bisher haben weder TÜV noch Polizei Probleme damit gehabt, bis jetzt... Das kann sich ändern, muss aber nicht.

@ all

Weil es hazen vielleicht so aufgeschnappt hat... Ich bin sicherlich der Letzte der sich hier als Moralapostel aufführen will. Dieser Thread soll einfach auf Fragen eingehen die immer wieder gestellt werden.

Wer was macht, das ist sein Bier. Ich werde niemand auf die Finger schlagen und dudu sagen.

An meinen früheren Boliden war schließlich auch mehr illegal als eingetragen... ;)
 
hazen

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Ne Du, das hat nichts mit Moralapostel zu tun ;-)
Und das jeder selber wissen muss was er macht oder nicht ist auch klar.
Ich glaube jedem ist hier klar mit was er sich auf was einlässt ;-)

Sorry, aber Grauzone ist das auch nicht!!(Vorsicht)
Du erwechst mit solchen Beiträgen in deiner Positon als "MeganeKenner..." bei vielen Usern hier den Eindruck = Wenn DER es hat kann es nur legal sein....
Es ist NICHT zulässig. Basta.
Ob es jetzt der Tüver gesehen hat oder nicht, ist egal. Es kann nicht jeder Prüfer von den unzähligen FZG jedes Detail kennen ;-) Da gibt es leider NICHTS zu diskutieren.
Klar ist es immer Auslegungssache. Aber nur wenn ich diese AUSLEGUNGSSACHE im Brief und Schein stehen habe ist es rechtlich legal. Und selbst das kann und wird im schlimmsten Fall noch geprüft und ggf. wiederlegt.

Schade ist immmer noch das manche Menschen an Ihrem Auto Sachen verändern die einzig und alleim dem optischen und dem selbstwertgefühl dienen. Sich diese Leute aber in keiner Weise einsichtig fühlen wenns um die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer geht.....
 
thrakes

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hazen schrieb:
Du erwechst mit solchen Beiträgen in deiner Positon als "MeganeKenner..." bei vielen Usern hier den Eindruck = Wenn DER es hat kann es nur legal sein....

Wow, da bin ich aber sehr geehrt wenn ich eventuell jemanden als "Vorbild" mit meinen Umbauten diene, aber wie du selber schreibst:

hazen schrieb:
Und das jeder selber wissen muss was er macht oder nicht ist auch klar.
Ich glaube jedem ist hier klar mit was er sich auf was einlässt ;-)

Jede Veränderung an einer lichttechnischen Einrichtung führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis dieses Teils. Vollkommen richtig.
Egal ob dass das Auseinandernehmen und Lackieren betrifft, ob LED-Lampen ohne Prüfzeichen verbaut werden, oder schau mal zB hier:

Das kleine Schwarze "Orca" - TCe180 von hazen

Da hat die Fahrerin zB Frontscheinwerfer, Heckscheinwerfer und dritte Bremsleuchte folieren lassen.
Das ist eine Veränderung an lichttechnischen Einrichtungen und müsste somit auch TÜV-gesegnet werden. Auch ein Vergleich mit zB Gutachten
für einen bösen Blick dürften nichts bringen, da das ein Vergleich wäre wie Äpfel und Birnen, ein Anbauteil ist halt keine Folie.

Auch hier gilt wieder der Grundsatz, wer was macht ist sein Bier. Wo kein Kläger, da kein Richter. Und auch was nicht "erlaubt" ist, kann
trotzdem toleriert werden. Aber zum Schluss sag ich es mit deinen eigenen Worten:

hazen schrieb:
Es ist NICHT zulässig. Basta.
 
hazen

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Danke das du meine Galerie mal wieder ausgräbst :-)

Joa stimmt aber ich stell mich ja auch nicht als Moralapostel hier hin und referier über die Zulässigkeit von Dingen, die ich selber in ganzer LInie missachte...

Auch egal

Im übrigen hat der Tüver sogar nach Hinweis meinerseits, die Folie nicht beanstandet, da es, genauso wie die Blenden, keine technische Veränderung ist ;-) und die Folie nur im Bereich aufgetragen wurde die in keinster Weise das Licht beeinflussen. (Wenn dann noch ein Polizist, bei einem großen Tuningtreffenj daran nichts auszusetzen hat.......)
 
B

BMGT911

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hazen schrieb:
.... und die Folie nur im Bereich aufgetragen wurde die in keinster Weise das Licht beeinflussen.

und genau das ist der springende Punkt, dann meckert weder der Tüv noch die Polizei, ich kann das ja verstehen das sich darüber die Geister scheiden, aber schaut doch mal im Straßenverkehr, jedes Auto leuchtet anders, für etliche VW gibts getönte LEDs oder sonst irgendwelche Kirmes-Beleuchtung, lasst doch den Leuten einfach ihren Spaß...

Wenn ihr das ganze nicht wollt macht es halt nicht, es zwingt euch doch keiner, immer den anderen was beibringen wollen, bringt es nicht, erfreut euch doch lieber daran das es Leute gibt die sich individualisieren wollen... Außerdem bringt es doch auch nichts sich über sowas aufzuregen, außer hohen Blutdruck...

Ich freu mich immer über die die viele schöne Sachen mit ihren Leuchten machen :)
 
feisalsbrother

feisalsbrother

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Hallo,

es gibt halt, wie im Straßenverkehr auch, genug "Polizisten", die den Zeigefinger erheben. Wahrscheinlich sind das Neider, weil sie nicht trauen irgendwas am Auto zu machen, bzw. schneller fahren als erlaubt. In beiden Fällen gilt, wer erwischt wird, hat die "A..-Karte" - fertig, Punkt.
Es reicht, wenn ein Mitglied darauf hinweist, .... und nicht ewig über legal und illegal diskutiert wird.

Gruss Uli
 
infernalshade

infernalshade

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Naja es gibt ja keine Diskussion "legal oder illegal"... bauliche Veränderung > ABE weg > illegal auf der Straße

Klar bleibt es jedem selber überlassen was er macht, den meisten Prüfern beim TÜV bzw den meisten Polizisten ist es egal, aber viele wissen nicht was das für Folgen haben KANN. Die meisten (wie auch ich damals) dachte mir "ja ok, dann kommt halt mal ein :cop: dem die LED z.B. nicht passen und dann muss ich die ausbauen und hab evtl Verwarngeld" - aber denkste, das kann wie schon paarmal gesagt so schlimm sein, dass bei einem Unfall die Versicherung nicht haftet, das muss nicht sein, KANN aber sein! Und da finde ich es schon wichtig den "Unwissenden" diese Tatsache aufzuzeigen...
 
Thema: Wissenwertes zum Thema "Beleuchtungsanlagen" am Fahrzeug

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