Hi,
ihr müsst auch unterscheiden, zwischen einer Renault-Werkstatt und Renault-Vertrags-Werkstatt. Meine ist letztere und ich kann kein Öl mitbringen, selbst wenn es das gleiche ist.
Begründung: Trotz Stammkunde, könnte ich ein (Renault-)Tester sein und so könnten sie ihren Status als Vertrags-Werkstatt verlieren.
Ein weiterer Grund ist die Garantie, hierzu ein Beitrag von motor-talk:
.... das Problem ist: Die Werkstatt hat Recht. Öl aus unbekannter Quelle (selbst "original" verpackt) könnte ja eine nachgemachte China-Plürre sein, die du günstig auf ebay geschossen hast. Asiaten kopieren alles. Klingt schwachsinnig, aber so wird halt argumentiert. Das der Handel mit raubkopierten Ersatzteilen boomt, weiss wohl jeder. Geiz ist geil. Also wird angeboten, was nachgefragt wird.
Fazit:
Wenn die Werkstatt es so will, können die dir den Vermerk auf die Rechnung machen. Und das wird i. d. R. auch gemacht. Und wenn wirklich ein Gewährleistungsfall auftritt, wird Renault wahrscheinlich mit dem Kopf schütteln.
Häufig lehnen Werkstätten sogar komplett die Reparatur eines Fahrzeugs ab, wenn der Kunde sämtliche Teile mitbringt. Ich übrigens auch, wenn mein Kunde sicherheitsrelevante Bauteile anschleppt (Bremse etc.) . Die Bremsbeläge aus gepresster Kuhscheiße sind so täuschend echt verpackt, daß selbst ein ATE-Mitarbeiter sein Original nicht ohne Materialprüfung bestimmen könnte.