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Anonymous
Guest
terry_mccann schrieb:das mit dem auslaufen lassen wusste ich auch, ich mach das schon seit jahren so. aber der vorbesitzer sicher nicht.
naja, mal schaun. auf jeden fall werd ich dem händler die rechtsbelehrung vom adac um die ohren hauen
Das mit/beim Vorbesitzer kann natürlich gut sein . Ansonsten wäre der Lader jetzt , so früh, nicht platt . Ungewöhnlich !
Der Händler wird dich sicherlich verarschen und einschüchtern . Ohne Anwalt wirst du heute kaum noch was .
Der Händler kennt sein Pflichten ganz genau , zeigt es aber nicht .....
Aber warum sich die gesetzliche Gewährleistung mit der Beweilastumkehr,
nach Jahren, noch nicht rumgesprochen hat ist mir nicht klar .
Wie oft habe ich hier schon die Unterschiede zwischen Garantie
und gesetzlicher Gewährleistung gepostet, liest denn keiner mit ??
Komischweise wird immer und immer wieder bei einem Kauf eines Gebrauchten von Garantie anstatt Gewährleistung gesprochen.
Von der CarGarantie könnt ihr nicht viel erwarten, nur das allernötigste.
Gewährleistungsansprüche innerhalb der ersten 6 Monate sind dagegen 100-mal geiler.
Viel Glück Marco !
Heiko