andy schrieb:
Wie ist das eigentlich beim Tagfahrlicht mit den Rückleuchten?
Wenn ich mir den aktuellen Audi A 6 mit TFL anschaue, dann bleibt hinten alles dunkel, eben nur vorne die zwei Lampen leuchten.
... oder mal in Amtsdeutsch:
Gemäß § 19 (1) StVZO folgt der Anbau von Beleuchtungs- und Signaleinrichtungen bei Kraftfahrzeugen den jeweils gültigen europäischen
ECE-Regelungen. Für Tagfahrleuchten gilt hier die ECE-Regelung R48 in der seit 1995 gültigen Fassung.
Sie erlaubt zwei Leuchten an Kraftfahrzeugen und legt unter Punkt 6.19.4 die Anordnung an der Fahrzeugfront fest (in
Breite, Höhe, Längsrichtung, geometrischer Sichtbarkeit, Ausrichtung und elektrischer Schaltung). Diese Regelung gilt in allen europäischen Ländern,
welche die ECE-Regelungen anerkennen. Deutschland gehört dazu.
Darüber hinaus ist die Änderung des § 49a StVZO zum 31. Oktober 2003 wirksam geworden (Bundesgesetzblatt Teil 1, unter G 5702, Nr. 52, Seite 2085).
Unter dem neu hinzugefügten Punkt 5 sind jetzt allein betriebene Tagfahrleuchten (ohne gleichzeitig eingeschaltetes Rücklicht) zusätzlich auch auf Basis des nationalen Rechts zulässig.
Spezielle Tagfahrleuchten müssen gemäß der technischen Vorschrift ECER87 genehmigt sein und tragen die Buchstabenkombination “RLâ€