garfield
Megane-Fahrer
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Pfeffi schrieb:Muss mich korregieren, ich hab grad mal meinen Fahrlehrer angerufen und er hat mirt gesagt das dies in der ehemaligen STVZO steht.
Er will mir dies am Mittwoch geben.
Ich fahre oft mit Nebelscheinwerfer mit Standlicht als Tagfahrlicht und mir sind schon viele Polizisten entgegen gekommen bzw fuhren vor mir und ich wurde nicht angehalten.
Möchte mal wissen, was das für'n Fahrlehrer ist. Die Verwendung der Nebelscheinwerfer war schon früher nicht als Abblendlichtersatz erlaubt.
Wer's dennoch macht, riskiert ein Verwarnungsgeld, aber die "grünen" Ritter schauen meist drüber hinweg. Ist auch sinnlos - die leuchten nach unten und außen, wenn sie richtig eingestellt sind.
Tagfahrlicht leuchtet nach vorn - eigentlich entspricht es eher dem Fernlicht, wird aber nicht mit der hohen Leistung betrieben, damit es nicht blendet. Sinn und Zweck ist es ja, gesehen zu werden. Abblendlicht leuchtet die Fahrbahn aus, also auch nach unten - eigentlich als Tagfahrlicht untauglich. Wird es dann noch auf 80% gedimmt, kann man gleich Standlicht anmachen - ich glaub', da ist dann nicht mehr viel Unterschied. Besser wäre es aus meiner Sicht, das Fernlicht auf 80% zu dimmen - per PWM natürlich. Aber das ist ja verboten.
@Oliver - glaube Du hattest mal diese Idee