Einerseits hat er Recht aber dieses gilt nur für Fahrzeuge die vor dem 01.01.2003 zugelassen wurden.
...und für Fahrzeuge die nach dem 01.01.2003 zugelassen wurden gilt das unten aufgeführte.
LEBENSLANGE MOBILITÄTSGARANTIE
Für alle Renault Neuwagen in Deutschland, sowie rückwirkend für den Renault Mégane II und Renault Espace IV, gilt seit dem 01. Januar 2003 die lebenslange Mobilitätsgarantie. Ihre Vorteile sprechen klar für sich:
* Die Mobilitätsgarantie ist nicht mit Mehrkosten verbunden.
* Lassen Sie nach Ablauf der Neuwagengarantie die Wartung bei einem Renault Partner in Deutschland durchführen, erhalten Sie eine neue Mobilitätsgarantie, die
bis zur nächstfälligen Wartung gültig ist. So können Sie sich ein Fahrzeugleben lang
mit Mobilitätsgarantien absichern.
* Sie gilt europaweit.
*
Nach einem Eigentümerwechsel gilt die Mobilitätsgarantie zu gleichen Bedingungen. Das erhöht den Wiederverkaufswert des Fahrzeuges.