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SpikeRS250
Guest
Ich habe bei meinem (bisher zum Glück einzigen) Schuss extra Post von der Versicherung erhalten, dass für diesen Schaden eine Rückstufung um 2 oder 3 (sorry, weiß es nicht mehr genau) SF-Klassen erfolgt. Nachdem dies explizit erwähnt wurde, mit Summe und und und, kam es bei mir so rüber als würde es sich nach der Schadenshöhe richten.platana schrieb:SpikeRS250 schrieb:Das ist quatsch. Er hat sehr wohl einen größeren Nachteil dadurch. Seine neue Versicherungseinstufung richtet sich nämlich nach der regulierten Schadenshöhe. Effektiv zahlt der VN bei einem durch die Versicherung übernommenen Schaden grob geschätzt zwischen 75 und 125% des Schadens durch die Neueinstufung zurück.
Sorry, aber das ist Unsinn. Die Rückstufung im Schadenfall richtet sich ausschließlich nach der Anzahl der Schäden im Versicherungsjahr. Da ist es egal, ob 1,00 EUR rguliert wurde oder ein Personenschaden in Millionenhöhe. Wer eine sehr hohe Schadenfreiheitsklasse hat, merkt oft nicht einmal die Rückstufung. Z.B. wenn von SF 25 in SF 22 zurückgestuft wurde, beide haben 30 % Beitragssatz. Kann man i.Ü. in den Versicherungsbedingungen nachlesen
Dass man in extrem hohen Klassen einen "Freischuss" hat, weiß ich auch. Ich kann mir bei Kilian aber beim besten Willen nicht vorstellen, dass er es schon so weit runter geschafft hat