Tieferlegung

Diskutiere Tieferlegung im Forum Fahrwerk, Felgen und Reifen im Bereich Tuning & Styling - Hallo allerseits! Mal ne bescheidene Frage......... Ich spiele mit dem Gedanken mir eine 35mm Tiferlegung selber einzubauen ( Federwechsel ) Das...
thrakes

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Ist schon richtig wie du sagst, Hauptsache die Auflagen der Felgen-ABE sind auch erfüllt...
Wenn die Felgen nur ein Teilegutachten haben müssen sie sowieso abgenommen werden...

ABER was manche gerne überlesen, in vielen Felgen-ABEs steht die Auflage dass die neue Rad/Reifenkombination
bereits in den Fahrzeugpapieren eingetragen sein muss...
 
Night&Day

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Peter264 schrieb:
So wie ich das lese darf ich Zubehörfelgen mit ABE und H & R Federn mit ABE ohne Eintragung kombinieren. Ich muss dann beide ABE Papiere mitfuhren und die Auflagen der Zubehör-Felgen müssen erfüllt sein, klar. Oder lese ich das falsch?
Richtig, habe für die Felge ne ABE und für die Tieferlegung ein Teilegutachten, beides muss im Fahrzeug mitgeführt werden, dann muss nichts eingetragen werden.

thrakes schrieb:
NO!

Bei jedem Teilegutachten nach §19 hast du die Auflage, den ordnungsgemäßen Umbau UNVERZÜGLICH einen anerkannten Sachverständigen vorzuführen und abnehmen zu lassen! Und glaub mir, damit kenn ich mich aus, der Fahrzeugschein meines alten Fahrzeugs hatte nochmal 2 Seiten mit Eintragungen angetackert :)

Eine ABE ist nur SOLANGE eintragungsfrei, insofern ALLE Auflagen erfüllt sind. Im Falle der H&R-ABE heisst dass die ABE gilt NUR in Verbindung mit Werksfelgen UND NICHT in Verbindung mit Spurverbreiterungen!
Ist aber kein Problem die Federn eintragen zu lassen, egal ob per Teilegutachten oder ABE kostet der Spaß beim TÜV 32 EUR und dann ist man immer auf der
sicheren Seite...
Nachdem meine neuen Felgen die gleiche Größe wie die Origianlfelgen haben (unterschied nur in der ET) und auch die Originalbereifung erhalten bleibt, muss da nix eingetragen werden, es reicht die ABE der Felge und das Teilegutachten der Tieferlegung. So ist auch die Aussage der Zulassungsstelle wo ich auch arbeite. :hi:
 
A

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Guest
Das ist aber trotzdem eigenartig, denn wenn ein Teilegutachten nicht eingetragen werden muss warum gibt es dann überhaupt ABEs?
Und dann brauchte H&R wohl kaum noch eine ABE speziell für die Megane für die Federn im M3 und Scenic in Auftrag zu geben.
Die gibt es aber - neben dem allgemeinen Teilegutachten - auch.

Das die Federn zum Teil mit TG und zum Teil mit ABE ausgeliefert werden liegt meiner Meinung nach an der unterschiedlichen Verpackungseinheiten von H&R:
1xTG und Federn = Universalpaket
1xABE und Federn = speziell für bestimmte Automodelle

Aber das ist nur meine Erklärung der unterschiedlich beigepackten Papiere bei den Federn.
 
T

Thom

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Night&Day schrieb:
Peter264 schrieb:
So wie ich das lese darf ich Zubehörfelgen mit ABE und H & R Federn mit ABE ohne Eintragung kombinieren. Ich muss dann beide ABE Papiere mitfuhren und die Auflagen der Zubehör-Felgen müssen erfüllt sein, klar. Oder lese ich das falsch?
Richtig, habe für die Felge ne ABE und für die Tieferlegung ein Teilegutachten, beides muss im Fahrzeug mitgeführt werden, dann muss nichts eingetragen werden.

thrakes schrieb:
NO!

Bei jedem Teilegutachten nach §19 hast du die Auflage, den ordnungsgemäßen Umbau UNVERZÜGLICH einen anerkannten Sachverständigen vorzuführen und abnehmen zu lassen! Und glaub mir, damit kenn ich mich aus, der Fahrzeugschein meines alten Fahrzeugs hatte nochmal 2 Seiten mit Eintragungen angetackert :)

Eine ABE ist nur SOLANGE eintragungsfrei, insofern ALLE Auflagen erfüllt sind. Im Falle der H&R-ABE heisst dass die ABE gilt NUR in Verbindung mit Werksfelgen UND NICHT in Verbindung mit Spurverbreiterungen!
Ist aber kein Problem die Federn eintragen zu lassen, egal ob per Teilegutachten oder ABE kostet der Spaß beim TÜV 32 EUR und dann ist man immer auf der
sicheren Seite...
Nachdem meine neuen Felgen die gleiche Größe wie die Origianlfelgen haben (unterschied nur in der ET) und auch die Originalbereifung erhalten bleibt, muss da nix eingetragen werden, es reicht die ABE der Felge und das Teilegutachten der Tieferlegung. So ist auch die Aussage der Zulassungsstelle wo ich auch arbeite. :hi:


Sorry da bist du im Irrtum, wenn du Pech hast und damit erwischt wirst verliert dein Auto die Betriebserlaubnis!

Seid ein paar Jahren muss eine Veränderung der Felgen im zusammenhang mit der Tieferlegung eingetragen werden. Dadurch wird vermieden das man erst die Felgen abnehmen lassen kann und anschliessend nur die Tieferlegung. Deine neuen Felgen sind nicht die Orginalen Serienfelgen, dadurch verliert die ABE für die Tieferlegung im zusammenhang mit den neuen Felgen ihre Gültigkeit. Selbst wenn die Felgen die selbe Grösse und ET haben, aber nicht Serie sind, musst du sie Eintragen lassen. Deine Kollegen sollten sich mal Informieren bevor sie solche aussagen treffen. Du bist doch der, dem sie das Auto stillegen. Willst du das wirklich riskieren für 35 Euro?
Vergess nicht das du auch deinen Versicherungsschutz dadurch verlierst, hab einen Unfall ( was ich keinem Wünsche ) und der Gutachter stellt das fest, bleibst du auf die gesammtkosten sitzen.

Und nochmal, das alles für 35 Euro???

Wenn ja dann berhalte bitte solche Aussagen wie du sie oben gemacht hast für dich, denn andere könnten durch deinen Post auf die selbe Idee kommen.
 
A

Anonymous

Guest
Thom schrieb:
Seid ein paar Jahren muss eine Veränderung der Felgen im zusammenhang mit der Tieferlegung eingetragen werden. Dadurch wird vermieden das man erst die Felgen abnehmen lassen kann und anschliessend nur die Tieferlegung. Deine neuen Felgen sind nicht die Orginalen Serienfelgen, dadurch verliert die ABE für die Tieferlegung im zusammenhang mit den neuen Felgen ihre Gültigkeit. Selbst wenn die Felgen die selbe Grösse und ET haben, aber nicht Serie sind, musst du sie Eintragen lassen.

Aber die Aussage gilt wohl nur, wenn in der ABE der Tieferlegung der von mir oben zitierte Absatz/Hinweis auf Felgen mit ABE in Zusammenhang mit Tieferlegungsfedern NICHT drin steht. Sonst wäre der Absatz ja ungültig. Der verweist ja gerade auf den Fall "ABE Räder in Zusammenhang mit ABE Tieferlegungsfedern" und macht eine Eintragung überflüssig wenn beide Teile ABE haben und die Auflagen der ABE jeweils erfüllt werden.

Das Ganze wird für die Rennleitung sowieso schwierig, da die GT Modelle ja die 18" serienmäßig drauf haben, aber im Brief stehen 17".
Wie sollen sie denn wisse was die Serienräder sind?

Und eintragen müsste ich dann eine Tieferlegung mit "Teilegutachten" und Räder mit ABE: einmal mit Winterschuhen (ABE 17") und falls ich 18" mit ABE im Sommer fahre damit auch noch mal.
 
thrakes

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Night&Day schrieb:
Peter264 schrieb:
So wie ich das lese darf ich Zubehörfelgen mit ABE und H & R Federn mit ABE ohne Eintragung kombinieren. Ich muss dann beide ABE Papiere mitfuhren und die Auflagen der Zubehör-Felgen müssen erfüllt sein, klar. Oder lese ich das falsch?
Richtig, habe für die Felge ne ABE und für die Tieferlegung ein Teilegutachten, beides muss im Fahrzeug mitgeführt werden, dann muss nichts eingetragen werden.

thrakes schrieb:
NO!

Bei jedem Teilegutachten nach §19 hast du die Auflage, den ordnungsgemäßen Umbau UNVERZÜGLICH einen anerkannten Sachverständigen vorzuführen und abnehmen zu lassen! Und glaub mir, damit kenn ich mich aus, der Fahrzeugschein meines alten Fahrzeugs hatte nochmal 2 Seiten mit Eintragungen angetackert :)

Eine ABE ist nur SOLANGE eintragungsfrei, insofern ALLE Auflagen erfüllt sind. Im Falle der H&R-ABE heisst dass die ABE gilt NUR in Verbindung mit Werksfelgen UND NICHT in Verbindung mit Spurverbreiterungen!
Ist aber kein Problem die Federn eintragen zu lassen, egal ob per Teilegutachten oder ABE kostet der Spaß beim TÜV 32 EUR und dann ist man immer auf der
sicheren Seite...
Nachdem meine neuen Felgen die gleiche Größe wie die Origianlfelgen haben (unterschied nur in der ET) und auch die Originalbereifung erhalten bleibt, muss da nix eingetragen werden, es reicht die ABE der Felge und das Teilegutachten der Tieferlegung. So ist auch die Aussage der Zulassungsstelle wo ich auch arbeite. :hi:

Hier, für deine Arbeitskollegen, hier der Auszug aus dem Gesetzestext:

TÜV-Teilegutachten nach §19(3) StVZO

Ein TÜV-Teilegutachten / Abnahme nach Paragraph 19,3 StVZO:
Ein TÜV-/Dekra-Teilegutachten, bei dem eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere entfällt. Die im Gutachten angegebenen Rad- / Reifenkombinationen und die Einpresstiefen (ET) müssen eingehalten werden.
Abnahme beim TÜV, Dekra oder freien Sachverständigen ist allerdings erforderlich. Karosseriearbeiten können je nach Felgen- bzw. Reifengröße notwendig sein.

Entspricht die verwendete Rad-/Reifenkombination nicht denen des Teile-Gutachtens, ist die Abnahme nach Paragraph 21 StVZO erforderlich.

Wie schon gesagt, du musst die Änderung abnehmen lassen und bekommst dann dementsprechend die Abnahmebestätigung, diese ist
MIT IM FAHRZEUG ZU FÜHREN UND BEI VERLANGEN VORZUZEIGEN.
Wenn die Abnahme auf einem Gutachten nach §19 beruht, kann die Eintragung in die Fahrzeugpapiere aufgeschoben werden, zum Beispiel
bei Halterwechsel wenn sowieso neue Papiere angefertigt werden.
Eine Abnahme nach §21 (Einzelabnahme) MUSS UNVERZÜGLICH in die Fahrzeugpapiere übertragen werden...

Lediglich eine ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis, wird vom KBA [Kraftfahrtbundesamt] ausgestellt) muss NICHT abgenommen und NICHT
eingetragen werden, insofern ALLE Auflagen einwandfrei erfüllt sind...

Ich kann viele Polizisten und TÜVer verstehen, die Welle die mit dem Tuning in den 90ern losgeschlagen ist ist teilweise sehr komplex und
extrem umfangreich... Aber dann lieber mal beim TÜV oder DEKRA nachfragen bevor man durch das "Halbwissen" der guten Kollegen
ohne Betriebserlaubnis mit der Karre rumfährt...

Nebenbei... Guck mal in dein Teilegutachten, auf der ersten Seite dürfte folgendes stehen...:

0. Hinweise für den Fahrzeughalter
Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn
nicht unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme
durchgeführt und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden! Nach
der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage dieses
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer
Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten
Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.
 
Night&Day

Night&Day

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@thrakes
Du machst mich nervös, da muss ich die Woche mal nachforschen! Werde die Papiere mal genau durchlesen... danke für Deine ausführliche Beschreibung! :ok:
 
thrakes

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Night&Day schrieb:
@thrakes
Du machst mich nervös, da muss ich die Woche mal nachforschen! Werde die Papiere mal genau durchlesen... danke für Deine ausführliche Beschreibung! :ok:

Kein Thema, hab gern geholfen... :drink:
 
Night&Day

Night&Day

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Sodale, jetzt mal genauer die Papiere angeschaut und Glück gehabt. Hab sowohl für die H&R Federn als auch für die Alutec Felgen eine ABE... somit entfällt die Eintragung und alles ist im grünen Bereich! :top: :drive:
 
hazen

hazen

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huhu

was steht in der abe für die felgen i.v.m. tieferlegung???
 
thrakes

thrakes

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hazen schrieb:
huhu

was steht in der abe für die felgen i.v.m. tieferlegung???

Alle Felgen-ABE`s die ich bisher gefunden habe gelten nur in Verbindung mit Serienfahrwerk (Serienhöhe)...
Bei 35mm gibt es zwar keinen massiven Unterschied, aber trotzdem muss die Kombination von Felge und Fahrwerksfedern dann
abgenommen werden...

Ist ja auch logisch, die ABE würde sonst ja auch in Verbindung mit einem Gewindefahrwerk gelten welches 12cm bis zur Unterkante Boden
geschraubt ist... Und wenn da alles schleift und scheppert will kein Hersteller mit seiner ABE herhalten...

Also Night&Day, um eine Eintragung wirst du nicht herum kommen, aber jetzt mal ehrlich die 32 EUR sind ja nun auch nicht die Welt...

Diese Auflage haben bisher ALLE ABE´s für Megane-Felgen gehabt:
ABE Felgen schrieb:
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

Und bevor jetzt wieder der Einwand kommt...
Eine ABE ist NICHT GENERELL EINTRAGUNGSFREI... In den meisten Fällen reicht es aus sie einfach im Fahrzeug mitzuführen.
Sie ist aber nur solange eintragungsfrei solange ALLE AUFLAGEN 100% erfüllt sind...

Der größte Unterschied zwischen Teilegutachten und ABE ist:
- ein Teilegutachten KANN / MUSS ABER NICHT vom Prüfer bestätigt und eingetragen werden. Hat der Prüfer bedenken gegen den Einbau / Umbau
kann er die Abnahme verweigern!!!
- eine ABE MUSS vom Prüfer bestätigt und eingetragen werden solange alle Auflagen erfüllt sind. Da die KBA in Deutschland die höchste anerkannte Prüfstelle ist darf sich kein "unbedeutender kleiner Prüfer" gegen ein Gutachten der KBA stellen

Das ist wie bei der Bundeswehr... Wenn der Major sagt "wenn das und das dann das....", dann hat der kleine Unteroffizier den Rand zu halten... :)
 
thrakes

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A

Anonymous

Guest
Und nochmal das Zitat aus der ABE Der H&R Federn:

"Hinweise zur Kombinierbarkeit mit Weiternutzung Änderungen:
Es bestehen keine technischen Bedenken gegen die Verwendung von serienmäßigen sowie weiteren Rad/Reifen Kombinationen in Verbindung mit der beschriebenen Fahrwerksänderungen, wenn folgende Bedingungen eingehalten sind:
Es liegen gesonderte ABE-/Teilegutachten für die Rad/Reifenkombinationen vor und die dort aufgeführten Auflagen sind eingehalten, z.B. Auflagen hinsichtlich ausreichender Freigängigkeit ausreichender Radabdeckungen ausgenommen die Forderung nach serienmäßigem Fahrwerk."

Bitte auf den letzten Satz achten:
"ausgenommen die Forderung nach serienmäßigem Fahrwerk"

Heißt also: Alle Auflagen bis auf die Forderung nach dem Serienfahrwerk sind zu beachten.
 
B

BlackBeauty

Türaufmacher
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16
Ich frage mich nur wo ihr die ABE her habt.
Will mir erstmal keine Felgen holen so könnte ich mir die Abnahmegebühr sparen.
Gruß Andre
 
thrakes

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Peter264 schrieb:
Und nochmal das Zitat aus der ABE Der H&R Federn:

"Hinweise zur Kombinierbarkeit mit Weiternutzung Änderungen:
Es bestehen keine technischen Bedenken gegen die Verwendung von serienmäßigen sowie weiteren Rad/Reifen Kombinationen in Verbindung mit der beschriebenen Fahrwerksänderungen, wenn folgende Bedingungen eingehalten sind:
Es liegen gesonderte ABE-/Teilegutachten für die Rad/Reifenkombinationen vor und die dort aufgeführten Auflagen sind eingehalten, z.B. Auflagen hinsichtlich ausreichender Freigängigkeit ausreichender Radabdeckungen ausgenommen die Forderung nach serienmäßigem Fahrwerk."

Bitte auf den letzten Satz achten:
"ausgenommen die Forderung nach serienmäßigem Fahrwerk"

Heißt also: Alle Auflagen bis auf die Forderung nach dem Serienfahrwerk sind zu beachten.


Wenn dem so ist... fein... Hab die ABE der Federn bisher noch nicht gesehen...

Aber mal ehrlich... Man kauft sich ein Auto für TEURES GELD... Dazu kauft man sich dann Felgen und Reifen FÜR TEURES GELD...
Muss man dann zum Schluß wirklich ne Diskussion führen wegen poppeligen 32 EUR?
 
Thema: Tieferlegung

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