Schreiben tun Sie auf alle Fälle:
GUT ZU WISSEN
Xenon-Scheinwerfer müssen mehrere Anforderungen erfüllen. Viele Einbauten durch universelle Garagen angeboten, werden hier nicht erfüllt, so dass Sie eine Anzeige riskieren. Die Xenon-Scheinwerfer, die Renault hier anbietet, erfüllen in der Tat alle europäischen Anforderungen und ermöglicht es Ihnen damit in alle EU-Länder willkommen zu fahren.
Die üblichen kosten für Xenon-Scheinwerfer betragen 1.200 €, -. Jetzt nur 499, - € (. einschließlich Installation und Mehrwertsteuer).
Renault hat wohl noch grosse Lagerbestände der xenon, die müssen oder wollen sie jetzt verkaufen.
Ein Umbau ist eigentlich sehr umfangreich wenn man nach der STVO handelt:
- Xenonscheinwerfer;Kabelsätze,Sicherungen extern,Zündgeräte rechts und links
- Automatische Leuchtweitenregulierung für Vorder.- und Hinterachse
- Scheinwerferreinigungsanlage kpl.
- Tüv Eintragung in die Papiere wegen deiner Fahrzeug ABE und Kfz-Versicherung
Eigentlich ist eine Nachrüstung technisch machbar, wirtschaftlich absoluter Unsinn. Die Kosten liegen bei Umbauten die ich gemacht habe bei knapp über 1000.- Euro für qualitativ gescheite Produkte aus dem Zubehörhandel incl. diverser Originalteile...wenn man nur originalteile nimmt, dann kommst du schnell auf 2000 €. Hella bietet für Nachrüstung Sensoren für die Höhenregulierung an, ebenso eine Nachrüst Scheinwerferwaschanlage. Die Sache mit dem Kurvenlicht ist aber nur original möglich.
§50 STVZO Absatz 10
Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit:
- einer automatischen Leuchtweiteregelung ,
- einer Scheinwerferreinigungsanlage und
- einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt, ausgerüstet sein.
Ergänzend dazu: § 72 stvzo
§ 50 Abs. 10 (Scheinwerfer mit Gasentladungslampen) ist anzuwenden auf Kraftfahrzeuge,
1. die bereits im Verkehr sind und nach dem 1. April 2000 mit Gasentladungslampen ausgestattet werden oder
2. die ab dem 1. Juli 2000 auf Grund einer Betriebserlaubnis erstmals in den Verkehr kommen.
Das bedeutet, daß Fahrzeuge, die vor dem ersten 1.4.2000 ab Werk mit Xenonlicht ausgeliefert oder die bis zu diesem Stichtag umgerüstet wurden, nicht mit den genannten Systemen nachgerüstet werden müssen. Dies betrifft aber nur eine Handvoll Fahrzeuge, etwa A8, BMW 7er, der eine oder andere Porsche, wo diese Systeme damals optional erhältlich waren. Die Xenonscheinwerfer sind dann in der Fahrzeug- ABE vermerkt und dort steht dann auch, ob das Fahrzeug mit oder ohne automatischer Leuchtweitenregelung genehmigt wurde. Die korrekte Scheinwerferkennzeichnung muss natürlich trotzdem beachtet werden, also auch hier geht es nicht, bei einer Umrüstung einfach die Brenner in die alten Gehäuse zu stopfen.
Es sind "Gutachten" im Umlauf, in denen behauptet wird, für diesen oder jenen Fahrzeugtyp gebe es eine Ausnahmeregelung vom §50 STVZO und die dort genannten technischen Anforderungen seien nicht nötig. Die "Gutachten" sind plumpe Fälschungen. Es kursiert auch ein veraltetes Schreiben des KBA an die Firma Hella von 1996, welches inzwischen rechtlich überholt ist.
Eu- Recht/ Fahrzeuge mit EG- Betriebserlaubnis:
Fahrzeuge mit EG- BE müssen der Richtlinie 76/756 EWG über den Anbau lichttechnischer Einrichtungen an Fahrzeugen entsprechen. Diese Richtlinie ist Bestandteil der ECE- Regelung Nr. 48. Bezogen auf das Xenonlicht stellt sie die gleichen Anforderungen wie der §50 STVZO.
Einzelbetriebserlaubnis nach §21 STVZO
Bei Importfahrzeugen mit einer Erstzulassung nach 01.04.00 ist es unwahrscheinlich, dass ein Prüfer eine Ausnahmegenehmigung für Xenonscheinwerfer mit manueller Leuchtweitenregelung erteilt hat. Diese Ausnahmegenehmigung muss auf jeden Fall in den Fahrzeugpapieren vermerkt sein!