anaron schrieb:
Wen ich kurz die Bremse antippe weil ein armes Eichhörnchen gerade die Fahrbahn überqueren muß und dann zufällig einer gerade extrem dicht aufgefahren ist und dann einen (verdienten und lehrsamen) Schreck bekommt, dann ist das doch keine Nötigung...
Und dann hast du es dem Drängler gezeigt? Denke mal an die Folgen bei einem Auffahrunfall: Im günstigsten Fall brechen die beiden Autos (Drängler und Oberlehrer) nicht aus und stehen nicht quer auf der Autobahn. Dann gibt es auf dem Standstreifen/Parkplatz böse Worte, der Schaden wird begutachtet und die Polizei kommt. Aussage gegen Aussage, Versicherungsärger, Gutachter, Rechtsanwälte, Termime in der Werkstatt, Unfallwagenstatus, Gericht...
Kurzrum: Lohnt sich nicht.