sebbel4 schrieb:
Sorry aber ich finde dass hier alles nur verkompliziert wird. Es gibt die Regel mit 25W Xenon und fertig. Warum kann es denn nicht einfach gehen?
Ich denke man muss hier schärfer unterscheiden. Die 25W Regel gibt es, und sie gilt auch. Allerdings muss man sich einer Sache bewusst sein: Bei einem Neuwagen mit 25W Xenon wurde der Scheinwerfer extra für Xenon-Brenner konstruiert.
Ihr wollt die Brenner in den Standard-Scheinwerfern verbauen, der für Halogen-Lampen ausgelegt und freigegeben ist, jedoch nicht für den Betrieb mit Xenon-Lampen.
Und warum ist das ganze ein Problem?
Na weil der Standard-Scheinwerfer darauf ausgelegt ist, dass eine H7-Lampe eingebaut wird. Eine H7 Lampe strahlt ganz anders ab als ein Xenon-Brenner, daher ist mit dem Xenon-Brenner unter Umständen mit einer viel stärkeren Blendung zu rechnen.
Kenne das noch von früher, da hat man oft versucht H7 Lampen in H1 Scheinwerfer einzubauen.
Das war zumindest da nicht erlaubt, da H1 und H7 Lampen andere Brennpunkte besitzen, und somit die ABE des Scheinwerfers verloren ging.
Ich kann mir daher nicht vorstellen, dass eine Umrüstung in den Standard-Scheinwerfern von H7 auf Xenon in Deutschland legal ist.
Meiner Meinung nach bräuchte man einen passenden Xenon-Scheinwerfer, der für Xenon-Lampen freigegeben ist. Falls die Xenon-Brenner dann auch E-Prüfzeichen besitzen und unter 25W haben, dürfte sie in einem solchen Xenon-Scheinwerfer ohne SWR-Anlage und ohne Leuchtweitenregulierung betrieben werden.
Edit: hier ein Beispiel. Nur so ist in meinen Augen eine 25W Xenon Umrüstung legal möglich (mit komplettem Tausch auf Xenon-Scheinwerfer):
http://www.motor-talk.de/blogs/alex...-dunkeln-25w-xenon-nachruestung-t5036734.html
Edit2: habe sogar noch etwas rechtlich brauchbares gefunden:
http://www.motor-talk.de/forum/aktion/Attachment.html?attachmentId=693772 (Siehe Seite 2)
Der Scheinwerfer, in den ein Xenon-Brenner eingebaut wird, muss eine Kennzeichnung nach R98 besitzen: DC, DR oder DCR